Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Die Vorsitzende erteilt das Wort an Ines Koßmann vom Fachbereich Planen und Bauen, die den Anwesenden umfangreiche Informationen zur aktuellen Unterbringungssituation gibt. Zur Sicherstellung vorsorglicher weiterer Unterbringungsmöglichkeiten seien für die Errichtung einer Anlage mehrere Standorte geprüft worden.

 

Ines Koßmann geht nochmals auf die einzelnen Varianten, die bereits im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt wurden, ein, um so allen Mitgliedern die Vor- und Nachteile im Detail zur Kenntnis zu geben.

 

Im Resultat stelle sich eine Erweiterung am Standort „Heinrich-Kluge-Weg 1“ als bestmögliche Lösungsvariante heraus, auch eine zeit- und ortsnahe Betreuung durch die städtischen Flüchtlingssozialarbeiterinnen könne an diesem Standort sichergestellt werden.

 

Ines Koßmann geht anschließend detailliert auf die Vor- und Nachteile der einzelnen Bauarten, wie Massivbau, Holzrahmenbau und auch kleinteilige Container-Lösung ein. Die Verwaltung schlage die vorgestellte Variante 3 (kleinteilige Container-Lösung) als effektivste Lösung für die Unterbringung der rund 24 Personen vor. Aufgrund einer Planungs- und Bauzeit von 8 bis 9 Monaten, keiner bauordnungsrechtlichen Einordnung als Sonderbau, einer Budgetschätzung von ca. 435.000 € und der Möglichkeit der anschließenden Veräußerung der Anlagen (auch einzeln), werde diese Bauart als einzige relevante Lösung gesehen. Sie veranschaulicht anschließend, wie sich die Container-Lösung in das bestehende Landschaftsbild einfügen wird und verdeutlicht anhand einer Präsentation die räumliche Aufteilung und Außenansicht der Containeranlage.

 

Ratsherr Knobloch fragt an, ob hier nicht nach einer nachhaltigeren Alternative als der Container-Lösung gesucht werden könne. Peter Frischemeier kann diese Anregung sehr gut nachvollziehen, da es sich aber um ein zeitlich befristetes Programm handele, das bis zum 31.12. befristet sei, habe die Verwaltung leider keinen alternativen Lösungsansatz.

 

Ratsherr Heilemann sieht eine weitere Bündelung am Standort im Heinrich-Kluge-Weg als eher kritisch an und empfiehlt, möglicherweise eine erneute Standortüberprüfung. Ines Koßmann verweist auf die gesetzlichen Vorgaben, ein entsprechender Standort müsse auch für die Unterbringung von Menschen geeignet sein.

 

Die Ausschussvorsitzende Hogrebe-Oehlschläger fügt hinzu, diese Diskussion sei bereits ausführlich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgt und es handele sich hier um eine übergangsweise Unterbringungslösung für ukrainische Flüchtlingsfamilien.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt anschließend einstimmig als Beschlussempfehlung für den Rat:

 

Die angespannte Unterbringungssituation bei den zugewiesenen Flüchtlingen und Asylbewerbern wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der vom Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Brakel zur Verfügung gestellten Finanzmittel wird die Verwaltung beauftragt die Unterbringungsmöglichkeiten für die zugewiesenen Personen sicherzustellen.

 

Hinsichtlich der Standortwahl wird die Variante 4 (Heinrich-Kluge-Weg) und hinsichtlich der Bauart die Variante 3 (kleinteilige Containeranlage) beschlossen.