Bürgermeister Temme verweist auf die Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 03.03.2023. Hier wird darauf hingewiesen, dass der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nicht realisierbar sei. Es werde u. a. noch auf die Freigabe der Finanzmittel durch Bund und Länder gewartet, damit die Kommunen für den notwendigen Ausbau der Betreuung investieren könnten.