Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

Die Ausschussvorsitzende erläutert kurz die Hintergründe. Am 01.09.2022 wurde einstimmig durch den Bauausschuss beschlossen, ein Energiekonzept durch einen Fachmann aufstellen zu lassen, um so im Resultat den Gasverbrauch in den kommunalen Gebäuden um möglichst mindestens 10% senken zu können. Daher sei der Energieberater Klaus Rörig beauftragt worden, die städtischen Gebäude energetisch zu untersuchen und Handlungsempfehlungen zur kurz-, mittel- und langfristigen Optimierung der Energieeffizienz zu geben.

 

Herr Rörig stellt den Anwesenden anschließend den Zwischenstand der bisher vorliegenden Ergebnisse vor, er gibt Einblicke in grundsätzliches Einsparpotential und geht auf verschiedene Fördermöglichkeiten ein.

 

Bei der energetischen Prüfung sei zunächst die Gebäudehülle im Hinblick auf allgemeine Gebäudedaten, Bauteile, Dämmung und Wärmebrücken untersucht worden und anschließend die Heizungsprüfung und -optimierung erfolgt. Die aus den Ergebnissen der einzelnen Gebäude resultierenden Empfehlungen stellt er anschließend anhand einer PowerPoint-Präsentation im Detail vor und erläutert die Notwendigkeit und Effizienz eines Hydraulischen Abgleichs zur Optimierung der Heizungsanlage. Im Resultat könne so ermittelt werden, ob eine optimale Auslegung der Heizkörper erfolgt sei.

 

Er empfiehlt, das Nutzerverhalten generell für alle Gebäude zu sensibilisieren und so im Resultat auch optimieren zu können. Dieses könne beispielsweise erreicht werden, wenn auf den Standby-Modus verzichtet werde (abschaltbare Mehrfachsteckdosen, Entfernung von Ladekabeln aus dem Stromnetz, Abschalten von PCs und Bildschirmen). Er führt fort, auch durch Abschaltung der Raumbeleuchtung und Regelung der Heizungsthermostate sowie Umstellung der Leuchtmittel auf LED können Energiekosten eingespart werden.

Klaus Rörig gibt den Anwesenden einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die BAFA bezuschusse beispielsweise den Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung, den Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11, die Kältetechnik zur Raumkühlung sowie den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage. Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen seien auf jährlich 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf jährlich maximal 5 Millionen Euro pro Gebäude, gedeckelt.

 

Gefördert werden darüber hinaus auch Energieberatungen nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Gegenstand der Förderung sei ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept. Die Förderhöhe betrage 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hänge dabei von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab.

 

Die Vorsitzende bedankt sich bei dem Energieberater für den informativen Vortrag und die entsprechenden Handlungsempfehlungen.