Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel wie folgt zu beschließen:

 

1.    

Der Rat der Stadt Brakel stimmt der Beteiligung der „Klärschlammverwertung OWL GmbH“ an dem zukünftigen Tochterunternehmen in Höhe von 49,9 % auf Basis der als Anlage 1 der zu Vorlage beigefügten „Satzung TU“ zu.     
Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat auch dem Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahren Strategische Partnerschaft gem. Tagesordnungspunkt (Nicht öffentlicher Teil) zustimmt.

 

2.    

Der Rat der Stadt Brakel stimmt der Änderung der Satzung der „Klärschlammverwertung OWL GmbH“ auf Basis der als Anlage 2 der zur Vorlage beigefügten „Änderungssatzung KSV OWL“ zu.

 

3.    

Die vorgenannten Beschlusspunkte stehen unter dem Vorbehalt eines positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Die Beteiligung an dem zukünftigen Tochterunternehmen (TU) der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) erfolgt nur, wenn mindestens 75 % der Gesellschafter der KSV OWL der Beteiligung zustimmen.

Die Änderung der Satzung der KSV OWL erfolgt nur, wenn mindestens 75 % der Gesellschafter der KSV OWL der Änderung zustimmen.

 


Der Vorsitzende Giefers verweist zum Sachverhalt auf die umfangreiche Vorlage. Da sich keine weiteren Fragen ergeben, lässt der Vorsitzende über die einzelnen Punkte in Gänze abstimmen.