Beschluss: zur Kenntnis genommen

David Flore aus Schmechten, Mitglied der „Interessengemeinschaft Dollenkamp“ (Beteiligte Dörfer: Istrup, Riesel, Rheder, Siddessen und Schmechten), stellt den aktuellen Planungsstand bezüglich des Projekts Windpark Dollenkamp vor:

 

Seit 2021/2022 wird durch das Unternehmen „BayWa r.e.“ das Projekt „Windpark Dollenkamp“ geplant. Hier wird voraussichtlich eine Genehmigungserteilung im Herbst 2023 erwartet.

 

Das Unternehmen „BayWa r.e.“ setzt eine hohe Bürgerbeteiligung an, um eine hohe Akzeptanz in der direkten Bevölkerung zu erreichen. Die Beteiligung der Bürger in breiter Öffentlichkeit kann über verschiedenste Wege erfolgen. Eine besonders hervorzuhebende Möglichkeit ist die Gründung einer Genossenschaft und dadurch ein Betrieb einer eigenen Windkraftanlage. Durch finanzielle Beteiligung der Bürger kann jedes Genossenschaftsmitglied durch eine Dividende direkt profitieren. Ziel der Genossenschaft und auch Meinung der „BayWa r.e.“ ist es, dass die breite Öffentlichkeit die Möglichkeit einer Mitgliedschaft und somit Teilhabe an einer Windkraftanlage bekommt. Dafür werden die Anteile möglichst gering gehalten um Teilhaber zu werden. Man stellt sich eine Beteiligung im Bereich von 250-2000 € vor. Die exakte Summe wird erst bei Satzungserstellung festgelegt. Eine Gründung dieser Genossenschaft ist auf den Sommer 2023 geplant. Informationen werden frühzeitig gegeben.

 

Um die betroffene Öffentlichkeit weiter zu informieren, werden David Flore und Stefan Weskamp in allen betroffenen Bezirksausschusssitzungen weiter hinreichend referieren.

 

Fragen und Anmerkungen der Sitzungsteilnehmer und Zuhörer:

Herr Alexander Fockel fragt an wie die Kosten der Infrastruktur für die Anlagen verteilt werden. Nachdem durch D. Flore diese damit beantwortet wird, dass die Genossenschaft 1/8 der Kosten zu tragen hätten, merkt Herr Fockel an, dass an dieser Stelle die „BayWA r.e.“ durchaus die Möglichkeit hätte die Genossenschaft finanziell zu benachteiligen. Als Antwort kann D. Flore nur geben, dass hier ein Vertrauen in die Zahlen und Daten der „BayWA r.e.“ bestehen muss.

 

Josef Stiewe fragt nach den Eckdaten, einer Windkraftanlage und ob alle Bürger verbilligten Strom bekommen könnten.

 

D.Flore: -Pro Windkraftanlage 5,6 Megawatt, ca 150m Nabenhöhe,

-eine Bürgerbeteiligung durch verbilligten Strom ist für das Unternehmen „BayWA r.e.“ keine Option

 

Auf Fragen mit wie viel Gewinn gerechnet werden kann, kann D.Flore nur die Anmerkung geben, dass selbst eine Wirtschaftlichkeit nicht zu 100% garantiert werden kann. Hier merkt Josef Krawinkel zusätzlich an, dass der Genossenschaftsverband mit viel Erfahrung und Sachkenntnis unterstützt und auch Genossenschaften und deren Zahlen prüft.

 

Franz Allerkamp fragt an, wer sich in der Genossenschaft beteiligen kann.

 

D.Flore: Jeder kann sich beteiligen. Es wird im Ringverfahren die Mitgliedschaft vergeben.

1.   Geringe Beteiligung aus direkt angrenzender Bevölkerung,

2.   Höhere Beteiligung aus direkt angrenzender Bevölkerung,

3.   Beteiligung aus umliegender Bevölkerung mit aufsteigender Beteiligung

Es ist notwendig keine klaren Grenzen zu ziehen, damit das Eigenkapital bei der Kreditnahme ausreichend ist. Das Unternehmen „BayWa r.e.“ ist kein Genossenschaftsmitglied.

 

Johannes Kersting fragt an, wer für Folgekosten der Windkraftanlage aufkommt.

 

D.Flore: Da die Genossenschaft Eigentümer und Betreiber einer eigenen Anlage ist, kommt die Genossenschaft selber für alle Kosten auf. Sollten sich Synergien mit „BayWA r.e.“ ergeben, können diese natürlich genutzt werden.