Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt bei 3 Enthaltungen einstimmig, dem Änderungsantrag nach § 16 BimSchG zum Betrieb der Biogasanlage Brakel-Kernstadt, Faulensieksweg 54 (Außenbereich), zuzustimmen und das Einvernehmen unter der Maßgabe zu erteilen, dass hinsichtlich der überproportionalen Nutzung der Wirtschaftswege eine Vereinbarung mit dem Betreiber zur Beteiligung an den Unterhaltungskosten geschlossen wird.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Herrn Blaschek das Wort, der über das BImSch-Verfahren zur Biogasanlage berichtet. Die in diesem Frühjahr erlassene Ordnungsverfügung sei bereits zeitnah umgesetzt worden. Zusätzliche Punkte seien nun Antragsgegenstand: Notfackel, Umstellung auf nachwachsende Rohstoffe/ Änderung der entsprechenden technischen Voraussetzungen, im Wesentlichen Änderung Rührwerk, neue Lagerfläche, neue Fahrwege.

 

Anfang 2000 sei die Genehmigung der Anlage als landwirtschaftlich privilegiert erfolgt, mittlerweile habe eine Modifizierung des Gesetzes stattgefunden, sodass eine Privilegierung nun nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch wegen „besonderer Anforderungen“ erfolgen könne.

 

Es seien durch den Einsatz nachwachsender Rohstoffe erhöhte Transportbewegungen zu erwarten, was sich auf die Wirtschaftswege auswirken könne. Schätzungsweise fielen 10-15% mehr Verkehr an. Die Leistung der Anlage erhöhe sich nicht, sodass es bei der genehmigten Leistungsspanne bleibe.

 

Ratsherr Kruse erfragt die Höhe des Gewichts der Fahrzeuge sowie die Stärke der Immissionen durch die Lagerung.

 

Herr Blaschek benennt das Gewicht mit 15 Tonnen aufwärts für Gespanne u. dergl., so genau könne das nicht differenziert werden. Die Lagerung erfolge nach dem Stand der Technik, sodass es nicht zu Gerüchen kommen dürfte.

 

Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger möchte erfahren, was bei einer erhöhten Abnutzung der Wirtschaftswege passiere.

 

Die Sitzung wird zur Befragung eines Vertreters der Betreibergesellschaft, Herrn Dr. Turks, zum TOP unterbrochen (Entscheidung darüber mehrheitlich), um Details zu ergründen.

 

Dieser führt aus, durch die Ballonreifen der die nachwachsenden Rohstoffe anliefernden landwirtschaftlichen Fahrzeuge (keine LKW), die hauptsächlich durch das „Annenfeld“ führen, würden die Wege nicht so stark beansprucht werden wie derzeit. Der „Bohlenweg“ werde dazu nicht genutzt.

 

Ratsherr Markus fragt, ob es nun eine Tonnagen-Änderung gebe.

 

Herr Dr. Turk antwortet, bei 6000 Tonnen Mais und 1000-2000 Tonnen Silage sei die Änderung nicht groß, jedoch würden fast nur noch Feststoffe eingesetzt werden.

 

Den Vorsitzenden interessiert, ob die Geruchsimmissionen entfielen.

 

Herr Dr. Turk erwidert, die Anlage sei nun auf den aktuellen Stand der Technik ausgerichtet worden, u.a. mit der neuen Dachkonstruktion.

 

Herr Blaschek ergänzt, eine dahingehende Minimierung sei Bestandteil der erwähnten Ordnungsverfügung gewesen und bereits abgearbeitet.

 

Ratsherr Aßmann gibt an, er könne die auf den Mais bezogenen Gerüche als von Bewohnern vorgebrachte Mängel im ländlichen Raum nicht nachvollziehen.

 

Herr Dr. Turk betont, der Betreiber zeige die Zeiträume der Ausbringung von Gülle in die Anlage bei der Stadt ordnungsgemäß an, um sich von der normalen Gülleausbringung nachweislich unterscheiden zu können.

 

Ratsherr Muhr erfragt Prüffristen.

 

Herr Blaschek sagt, der Kreis sei genügend oft vor Ort, auch unangemeldet.

 

Ratsherr Lohre erfragt beim Betreiber, wie er sich den Umgang mit den teilweise desolaten Wirtschaftswegen vorstelle. Er bittet darum, diesen Schaden privatwirtschaftlich auszugleichen.

 

Herr Dr. Turk wendet ein, die Biogasanlage sei nicht Alleinverursacher, zudem würden 30-Tonner demnächst extrem selten fahren müssen; landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Ballonreifen seien verträglich für die Wirtschaftswege. Außerdem sei mit der Stadt ein Vertrag für die Umbauphase geschlossen worden. Ein jährlicher Ausgleichsbeitrag werde zudem avisiert.

 

Herr Blaschek bestätigt, die angesprochene Vereinbarung sei „grünes Licht“ für die Baugenehmigung.

 

(Wiedereintritt in die Sitzung)

 

Die Ratsleute Markus, Hogrebe-Oehlschläger, Hartmann und Aßmann sehen Vorteile durch die Umstellung auf nachwachsende Rohstoffe, möchten das Einvernehmen zum Antrag jedoch mit einer entsprechenden Beachtung der Wirtschaftswege und dahingehend anzustrebenden Entlastungen verbinden.

 

Ratsherr Heilemann möchte wissen, ob diese Anlagen auf dem Stadtgebiet eine Gleichbehandlung erfahren.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese teilweise an Hauptverkehrsstraßen stünden, sodass eine Vergleichbarkeit nicht gewährleistet sei.

 

StBOAR Groppe rät an, als Beschlussvorschlag dem Änderungsantrag zuzustimmen. Dabei solle der Genehmigungsbescheid erst wirksam werden können, wenn die genannte Vereinbarung geschlossen worden sein werde.

 

Es entsteht eine kurze Diskussion um den Wortlaut des Beschlussvorschlages, der im Folgenden ausformuliert wird.