Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, zur Nachverdichtung der Wohnfunktion in diesem städtebaulichen Einzelfall den Bebauungsplan Nr. 2 - 3. Änderung im Stadtbezirk Brakel-Erkeln aufzustellen.

 


 

 

Bernd Bohnenberg erläutert den Sachverhalt zur geplanten Erweiterung des bestehenden Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus in Erkeln im Bereich des dort gültigen Bebauungsplans Nr. 2. Es handele sich dabei um eine Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche in einem nicht bedenklichen Bereich.

 

Der Kreis Höxter als Baugenehmigungsbehörde sähe in einer derartigen Befreiung eine den sog. Grundzügen der Planung zuwiderlaufende Verfahrensweise, sodass es zur Umsetzung des Bauvorhabens einer Planänderung (sog. Planerfordernis) bedürfe. Die Verwaltung würde das Bauvorhaben allerdings mittragen und letztendlich auch per Planänderung für dieses einzelne Baugrundstück unterstützen. Eine Übernahme der externen Planungsgebühren (Kreis Höxter als Auftragnehmer) erfolge nach parallel einzuholender Bestätigung durch die Bauherrschaft, die ausschließlich von dieser Planung profitiere. Hierzu gehören auch die Kosten für eventuelle Gutachten und einen (hier aber grundsätzlich nicht erforderlichen) Ausgleich im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung. Es werde sich dabei um einen sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) handeln, einer Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel bedürfe es nicht.

 

Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung