Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig, zur Nachverdichtung der Wohnfunktion in diesem
städtebaulichen Einzelfall den Bebauungsplan Nr. 2 -
3. Änderung im Stadtbezirk Brakel-Erkeln aufzustellen.
Bernd Bohnenberg erläutert den Sachverhalt
zur geplanten Erweiterung des bestehenden Einfamilienwohnhauses zu einem
Zweifamilienwohnhaus in Erkeln im Bereich des dort gültigen Bebauungsplans Nr. 2. Es handele sich
dabei um eine Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche in
einem nicht bedenklichen Bereich.
Der Kreis Höxter als
Baugenehmigungsbehörde sähe in einer derartigen Befreiung eine den sog.
Grundzügen der Planung zuwiderlaufende Verfahrensweise, sodass es zur Umsetzung
des Bauvorhabens einer Planänderung (sog. Planerfordernis) bedürfe. Die
Verwaltung würde das Bauvorhaben allerdings mittragen und letztendlich auch per
Planänderung für dieses einzelne Baugrundstück unterstützen. Eine
Übernahme der externen Planungsgebühren (Kreis Höxter als Auftragnehmer)
erfolge nach parallel einzuholender Bestätigung durch die Bauherrschaft, die
ausschließlich von dieser Planung profitiere. Hierzu gehören auch die Kosten
für eventuelle Gutachten und einen (hier aber grundsätzlich nicht erforderlichen)
Ausgleich im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-/
Ausgleichsbilanzierung. Es werde sich dabei um einen sog. Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB)
handeln, einer Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel bedürfe es
nicht.
Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung