Beschluss: einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt bei 2 Stimmenthaltungen einstimmig, zur Nachverdichtung der Wohnfunktion in diesem städtebaulichen Einzelfall den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 - 6. Änderung in der Kernstadt Brakel aufzustellen.

 


 

 

Die Ausschussvorsitzende erteilt das Wort an Bernd Bohnenberg, der den Sachverhalt erläutert. Seitens des Eigentümers bestehe die Absicht, das betreffende Grundstück in der Straße „Hahnenhof“ (derzeit „Am Schützenanger 13“) mit einem Einfamilienhaus zu bebauen. Das Grundstück befinde sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 8 in der Kernstadt Brakel. Dieser sehe hier allerdings keine überbaubare Grundstücksfläche vor.

 

Ein Befreiungstatbestand liege nicht vor, doch sobald vorausgesetzt werden könne, dass ein solches Baugeschehen auch politisch gewollt sei, könne das unstrittige Planerfordernis (Planänderung) weiter ausgeführt und begründet werden.

 

Bernd Bohnenberg führt fort, dass seitens der Verwaltung und nach Rücksprache mit dem Kreis Höxter nur dann die Möglichkeit der Bebauung für dieses einzelne Baugrundstück gesehen werde, wenn sich diese sowohl immissionsschutzrechtlich als auch hydraulisch (Durchflusssituation) als unproblematisch erweise.

 

Er geht anschließend auf die Verschlechterung des ohnehin problematischen Wasserdurchflusses bei Starkregen in diesem Bereich ein.

 

Herr Otte-Witte vom Büro IWUD erläutert die Durchflussbedingungen an dieser Stelle im Hinblick auf den Hakesbach. Es müsse in jedem Fall sichergestellt werden, dass das Gebäude nicht zu einer Verschlechterung der Hochwassersituation für die betroffenen Anlieger führe. Daher wurde der Sachverhalt mit einem zweidimensionalen Strömungsmodell untersucht. Es wurden insgesamt vier Varianten für die Anordnung und die Bauart des Gebäudes auf dem Grundstück untersucht.

Dabei habe sich gezeigt, dass bei einer aufgeständerten Wohnbebauung keine negativen Auswirkungen für die Anlieger zu erwarten seien, auch wenn das Objekt mitten im aktiven Abflussgebiet des Hakesbaches liege.

 

Bernd Bohnenberg teilt abschließend mit, eine Übernahme der externen Planungsgebühren erfolge nach einzuholender Bestätigung durch den Bauherrn, der ausschließlich von dieser Planung profitiere. Auch die Kosten für ggf. weitere Gutachten und einen möglichen Ausgleich im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung seien vom Bauherren zu tragen.

 

Der Antragsteller habe seinen dahingehenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens eingereicht, über den die Stadt Brakel nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden und die Einleitung des Planverfahrens zu prüfen habe.

 

Es würde sich dabei um einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) handeln, eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel werde nicht erforderlich. Bernd Bohnenberg veranschaulicht anhand von Bildmaterial und Plänen,

 

Anschließend haben die Ausschussmitglieder die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

 

Ratsherr Steinhage kritisiert, das Objekt passe sich nicht in das vorhandene Stadtbild ein. Auch Ratsfrau Vogt kann sich nicht vorstellen, dass das Wohnhaus sich in das Gesamtbild einfügen werde und empfiehlt daher, sich bei einem Ortstermin die örtlichen Gegebenheiten nochmals anzusehen.

Ratsherr Löneke sieht diese Notwendigkeit allerdings nicht, da die Örtlichkeit bekannt sei und hier derzeit lediglich Bauschutt vorhanden sei.

Bürgermeister Temme appelliert, die vorhandene Umgebung in Gänze zu betrachten und verweist in diesem Zusammenhang auch auf das Sommer-Bad. Er regt an, dem Bauherrn diese Gestaltungsfreiheit einzuräumen.

 

Bernd Bohnenberg fügt hinzu, dass seitens der Verwaltung keine Bedenken bestehen und die Bebauungspläne in den Ortschaften ebenfalls gestalterische Möglichkeiten bieten.

 

Ratsfrau Spiegel und Ratsherr Simon schließen sich dieser Meinung an, dem Bauherrn sollte ein gewisser Gestaltungsspielraum gewährt werden.

 

Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung