Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Temme erläutert einleitend die derzeitige Situation an der Kita Frohnhausen, dahingehend, dass aufgrund der stetig ansteigenden Belegungszahlen, gerade im Bereich der U3-Betreuung, habe der Jugendhilfeträger verdeutlicht, ohne eine gesicherte Erweiterungsplanung der Kita die Betreuungsplätze nur noch im Rahmen der bestehenden Betriebserlaubnis zu genehmigen.

Aufgrund des ebenfalls dort befindlichen Feuerwehrgerätehauses, welches, um den heutigen Anforderungen weiter entsprechen zu können, ebenfalls einer Umbaumaßnahme unterzogen werden müsse, sei dies für beide Gebäude schwierig an der Stelle umzusetzen.

 

Bürgermeister Temme erteilt das Wort an Norbert Loermann, der über die Situation umfangreich berichtet. Die Betriebserlaubnis beziehe sich auf max. 30 Kinder. Durch den wachsenden U3-Bereich in den vergangenen Jahren habe der Jugendhilfeträger die „Überbelegung“ mit Ausnahmen genehmigt. Nun sei der LWL letztmalig bereit, die Betriebserlaubnis in der Erweiterungsform der Plätze zu erteilen und benötige eine perspektivische Planung zur Erweiterung der Kita. Dies sei aber ohne Beeinträchtigung des Feuerwehrgerätehauses in der direkten Nachbarschaft nicht möglich.

 

Norbert Loermann stellt die planerischen Möglichkeiten zum Umbau der Kita Frohnhausen vor. Es bestehe die Möglichkeit, die Kinder für den Zeitraum des Umbaus in der Heggehalle zu betreuen, oder aber in Etappen im laufenden Betrieb zu erweitern.

 

Weiter geht Norbert Loermann auf mögliche Grundstücke für einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses Frohnhausen in Verbindung mit der Löschgruppe Auenhausen ein. Hierzu biete sich ein Grundstück unterhalb der von-Galen-Schule an, welches für beide Löschgruppen gut zu erreichen wäre.

 

Auf Nachfrage erklärt Bürgermeister Temme dass in den Haushalt 2023 zunächst Planungskosten eingestellt seien. Die ersten Vorstellungen zu einem Umbau der Kita Frohnhausen sei für den Jugendhilfeträger ein wichtiges Signal zum Erhalt der Betriebserlaubnis. Die baulichen Angelegenheiten würden dann zu gegebener Zeit im Bauausschuss weiter besprochen.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen den Sachverhalt zur Kenntnis.