Sitzung: 06.12.2022 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0570/2020-2025
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing beschließt einstimmig, die Vereinsfördermittel 2022 i.H.v. insgesamt 5.748,13 € gemäß den Vergaberichtlinien in der Kernstadt Brakel entsprechend der nachfolgenden Aufstellung zu verteilen:
Antragsteller |
Gesamtkosten |
Antrag |
Beschluss |
|
|
|
|
Tischlein
deck Dich, Brakel e.V. |
15.200,00 € € |
Keine Angabe |
100,00 € |
Deutsches
Rotes Kreuz |
2.077,12 € € |
2.077.12 € |
400,00 € |
Tennisverein
Brakel e.V. |
3.259,94 € € |
1.500,00 € |
1.100,00 € |
Spielvereinigung
Brakel e.V. |
1.897,40 € € |
1.897,40 € |
1.100,00 € |
KjG/CU St.
Michael Brakel |
17.700,00 € € |
550,00 € |
550,00€ |
Madrigalchor
Brakel e.V. |
1700,00 € € |
170,00 € |
100,00 € |
Fam.- und
Frauenzentrum Bralel |
1.219,99 € |
1.219,99 € |
750,00 € |
Stadtkapelle
Brakel e.V. |
ca. 1.600,00 € |
1.200,00 € |
750,00 € |
Turnverein
Brakel e.V. |
780,00 € |
780,00 € |
698,13 € |
Karnevalsverein
Brakel e.V. |
220,52 € |
220,52 € |
200,00 € |
Die Ratsherren Eggers und Knobloch erklären sich direkt für befangen und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Peter Frischemeier führt kurz in den Sachverhalt ein, die Stadt Brakel
stelle den ortsansässigen Vereinen, Gruppen und Organisationen jährlich
Fördermittel (Vereinsfördermittel) zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2022
können für die Kernstadt Brakel insgesamt 5.748,13 € Vereinsfördermittel
entsprechend der Förderrichtlinie verteilt werden, vorrangig sollen dabei Jugendfreizeitmaßnahmen (entscheidend sei die
Anzahl der Übernachtungen) Berücksichtigung finden. Die Vergabe der
Vereinsfördermittel erfolge nach einem Priorisierungskatalog von Stufe 1 bis 5.
Insgesamt 10 Anträge seien fristgerecht bei der Stadt Brakel eingegangen. Im Hinblick auf die Förderfähigkeit sei eine Priorisierung gemäß der Förderrichtlinie vorgenommen worden. Zwei der eingegangenen Anträge hätten dabei die Stufe 5 erhalten, da es sich nicht vorrangig um Projekte der Jugendvereinsarbeit, sondern soziale und kulturelle Maßnahmen handele.