Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 1 - 4. Änderung „Gänseweg/ Rotheweg“ zur Modifikation und perspektivischen Weiterentwicklung des
bestehenden Neubaugebiets/ Wohngebiets im Stadtbezirk Brakel-Gehrden aufzustellen.
Bernd Bohnenberg gibt den Anwesenden einen detaillierten Einblick in den
Sachverhalt entsprechend der Sitzungsvorlage.
Der Bezirksausschuss Gehrden
habe in seiner Sitzung am 04.05.2022 angeregt und beschlossen, den bestehenden
Bebauungsplan Nr. 1 - 3. Änderung „Gänseweg/ Rotheweg“ im Stadtbezirk
Brakel-Gehrden derart zu überarbeiten, dass die Zuwegungsbreiten zu den (vorgeschlagenen, jedoch nicht in einem Bebauungsplan
festsetzbaren) in der 2. Reihe liegenden Baugrundstücken (sog.
Pfeifengrundstücke) vergrößert und attraktiver ausgestaltet werden sowie die
Fläche „Am Ring/ Drosselgasse“ in den Bebauungsplan mit aufgenommen werde.
Insbesondere die fehlende Erschließung Richtung Osten (derzeit Fläche für die
Landwirtschaft) sei nach einem Arbeitsgespräch mit dem Ausschussvorsitzenden
perspektivisch zu ergänzen und darzustellen. Es habe bereits auf eine
frühere Anregung des Bezirksausschusses (u.a. Fahrversuche vor einem Jahr)
einen ersten städtebaulichen Entwurf (Kreis Höxter) gegeben, der nunmehr
überarbeitet worden sei. Dieser diene aber lediglich als Grundkonzept für eine
entsprechende Bebauungsplanänderung, die vom Bauausschuss zu beschließen wäre.
Die Verwaltung schlage daher nun
vor, perspektivisch einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Auf Nachfrage teilt Johannes Groppe ergänzend mit, dass zunächst der Grundsatzbeschluss für die Änderung zu fassen sei und im weiteren Verfahren noch eine Bürgerbeteiligung erfolge.
Ratsherr Gerdes merkt an, wichtig sei in jedem Fall, dass der betroffene Landwirt weiterhin sein Grundstück befahren könne. Zudem hinterfragt er die Bezeichnung „Gänseweg“, da dieses nicht den gegebenen Örtlichkeiten entspreche.
Johannes Groppe teilt dazu mit, dieser Bereich sei auch bei der 4. Änderung des Gesamtplanes entsprechend so zu bezeichnen, da man die ursprüngliche Bezeichnung üblicherweise beibehält.
Auf weitere Nachfrage des Ratsherrn Gerdes zu den gewünschten Grundstücksgroßen von 600 bis 800 qm erklärt Bernd Bohnenberg, dass der Bebauungsplan keine Grundstücksgrößen vorgebe.
Aufstellungsbeschluss