Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig, für die Errichtung einer
Freiflächen-Photovoltaikanlage, Brakel-Siddessen, Eltenberg 4 (Außenbereich), einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. n.n. im Stadtbezirk Brakel-Siddessen
aufzustellen.
Bernd Bohnenberg erläutert den Sachverhalt, bereits im Jahr 2019 habe
sich der Antragsteller um die Errichtung der betreffenden Photovoltaikanlage
(PVA) bemüht, sei aber letztendlich an eigentumsbezogenen und ökonomischen
Faktoren gescheitert. Der Flächennutzungsplan der Stadt Brakel weise für die
betreffende Fläche eine gewerbliche Baufläche aus, eine solche Bebauung sei
also grundsätzlich erlaubt. Zudem werde das Vorhaben seitens der
Bezirksregierung Detmold als nicht raumbedeutsames Vorhaben (§ 35 Abs. 3
S. 2 BauGB) gesehen (damaliger Ortstermin mit dem Kreis Höxter); insofern werde
den Zielen
der Raumordnung und Landesplanung nicht widersprochen.
Für die spätere Errichtung seien
nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu erarbeiten und für das
Grundstück nach Rücksprache mit dem Kreis Höxter ein entsprechender
vorhabenbezogener Bebauungsplan zu erstellen, der unbedingt die
naturschutzrechtliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und entsprechende
Artenschutzmaßnahmen über einen Umweltbericht bzw. Artenschutzrechtlichen
Fachbeitrag einzubeziehen, zu lösen und später umzusetzen habe. Es werde hierzu
ein externer Ausgleich (außerhalb des Plangebiets) erforderlich. Eine solche
Abarbeitung obliege im Wesentlichen dem Antragsteller, der auch den monetären
Aufwand zu tragen habe.
Der
Antragsteller habe seinen dahingehenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
eingereicht. Die Entscheidung über den genannten Antrag obliege der
Verwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen.
Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung