Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich vor, den Bebauungsplan Nr. 4 „Ortskern Istrup" im Stadtbezirk Istrup gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Ortsmitte von Istrup südlich der „Brakeler Straße“, westlich der „Mittelstraße“, nördlich der Straße „Am Brunsberg“ und östlich der Bebauung an der „Istruper Straße“.

Er ist Teil der Gemarkung Istrup und umfasst in der Flur 6 die Flurstücke 104 tlw., 536 tlw., 179 tlw., 263, 264, 372 tlw., 510, 511, 512, 470, 471, 472 tlw. und 67.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick auch gemäß Tischvorlage gibt.

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

Wehrbereichsverwaltung West

1. Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West zu nicht berührten Belangen bei Einhaltung von Bauhöhen bis 60m über Grund bei der späteren Planverwirklichung aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Mit solchen Bauhöhen ist bei einer späteren Umsetzung dieser Planung nicht zu rechnen.

 

2. Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West zur Lage des Plangebietes unterhalb eines militärischen Tagtieffluggebietes und zum Erfordernis einer Tageskennzeichnung als Luftfahrthindernis aus folgenden Gründen bei 1 Enthaltung einstimmig zur Kenntnis:

 

Nach Rücksprache mit dem Einwender betrifft die Tiefflugmöglichkeit einen Tag in der Woche (mittwochs), an dem nach Anmeldung bei der zuständigen Flugaufsichtsbehörde so tief geflogen werden kann, sodass sich Konsequenzen für die Planung und deren Umsetzung daraus nicht ergeben. Auch bislang führt diese Lage offensichtlich zu keinen nennenswerten Störungen des Plangebietes durch den militärischen Flugbetrieb. Zum 2. Teil ist auszuführen, dass mit solchen Bauhöhen bei einer späteren Umsetzung dieser Planung nicht zu rechnen ist.

 

 

Landwirtschaftskammer NRW

Beschluss:

 

Der Ausschuss folgt der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW zur Immissionsproblematik eines im Plangebiet befindlichen landwirtschaftlichen Betriebes in Bezug auf die geplante Wohnnutzung aus folgenden Gründen bei 2 Enthaltungen einstimmig:

 

Privatrechtlich ist vereinbart worden, den angesprochenen Betrieb bis zu einer tatsächlichen Bebauung des Plangebietes aufzugeben. Dadurch werden die angesprochenen Immissionen nicht mehr zum Tragen kommen.

 

 

Kreis Höxter

1. Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zur Vorlage einer Kanalnetzanzeige nach LWG und eines entsprechenden Erlaubnisantrages nach WHG aus folgenden Gründen bei 2 Enthaltungen einstimmig zur Kenntnis:

 

Die Kanalnetzanzeige und der entsprechende Erlaubnisantrag werden vor Beginn der Kanalarbeiten vorgelegt. Für die zunächst an der Mittelstraße verfügbaren Baugrundstücke ist eine abwassertechnische Erschließung zur Mittelstraße vorgesehen.

 

2. Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis des Kreises Höxter auf die Berücksichtigung einer möglicherweise notwendigen Regenwasserrückhaltung bei der Planung aus folgenden Gründen bei 2 Enthaltungen einstimmig zur Kenntnis:

 

Sollte eine Regenwasserrückhaltung erforderlich werden, wird diese auf den Grundstücken gefordert und vorgenommen. Auswirkungen auf das Planverfahren ergeben sich daraus nicht.

 

 

b. Satzungsbeschluss