Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, den vorgestellten Planvorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 - 8. Änderung "Parkplatz St. Vincenz-Hospital" in der Kernstadt Brakel für das weitere Verfahren vorzusehen.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der gemäß Vorlage einleitet.

 

Der Vorsitzende erteilt Herrn Engel das Wort, der den Planvorentwurf ausgehend vom Bestand vorstellt. Das in Angleichung an die vorherrschenden Verhältnisse beinhaltete reine Wohngebiet „WR“ stelle die höchste Schutzkategorie für Wohnruhe dar.

 

Es existiere ein Lärmgutachten zum Plangebiet, welches eine gewisse Vorbelastung berücksichtige. Im Ergebnis würden die Richtwerte eingehalten, sodass keine zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich würden. Es sei die „TA Lärm“ für gewerbliche Anlagen anzuwenden.

 

Ratsherr Muhr erfragt die Ausdehnung der Parkplatzflächen im Vorentwurf.

 

Herr Engel antwortet, diese seien auf die Flächen mit der Kennzeichnung „P“ begrenzt.

 

Ratsherr Hartmann äußert die Befürchtung, aufgrund einer eventuellen Parkraumbewirtschaftung könne ein ungewollter Parksuchverkehr entstehen. Er bittet um dahingehende Gespräche der Stadt mit dem Betreiber.

 

Herr Engel hält eine Refinanzierung solcher Baumaßnahmen für verständlich, Brakeler Details wisse er jedoch nicht. Er teile die Befürchtung von Parksuchverkehr bei Einführung einer Gebührenpflicht. Planungsrechtlich könne dahingehend nichts festgesetzt werden.

 

StOVR Temme gibt zur Kenntnis, der Verwaltungsrat des Betreibers tage in Kürze, wobei die Stadt kein Stimmrecht habe, da sie kein Mitglied in diesem Gremium sei. Die Stadt werde in diese Entscheidung nicht eingreifen.

 

Ratsherr Lohre hält lediglich eine Parkzeitregelung für möglich; der Betreiber müsse schließlich das Projekt und seinen Betrieb (re)finanzieren.

 

Ratsherr Heilemann sieht eine deutliche Verbesserung der dortigen Verkehrssituation und hoffe auf geringe Gebühren.

 

Herr Engel weist darauf hin, dass beim Besucher-Parken andere Lärmschutzannahmen als beim Angestellten-Parken zuträfen. Die ruhebedürftigen Zeiten seien im Gutachten berücksichtigt.

 

Herr Engel bedankt sich abschließend für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in der abgelaufenen Legislaturperiode des Bauausschusses.