a)      Kosten zur Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge

 

Zur Finanzierung der Kosten für die Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge ist als Anlage 4 eine Aufstellung für den Zeitraum Juli-September 2022 angefügt. Diese Übersicht zum Stichttag 30.09.2022 stellt die Einzahlungen den Kosten gegenüber nach dem Wechsel vom AsylbLG in SGB II bzw. SGB XII.