Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt bei 2 Enthaltungen einstimmig wie folgt:

 

1.   Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Veräußerung und der Übertragung einer Beteiligung in Höhe von 51 % der Anteile an der Mindener Wärme GmbH von der Energieservice Westfalen Weser GmbH an die Mindener Stadtwerke GmbH sowie der damit einhergehenden Änderung der Satzung der Mindener Wärme GmbH zu.

2.   Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen weitere Änderungen der Satzung der Mindener Wärme GmbH als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Brakel damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt der Satzung nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.

3.   Der Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird ermächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Energieservice Westfalen Weser GmbH einer Veräußerung und Übertragung der Anteile an der Mindener Wärme GmbH an die Mindener Stadtwerke GmbH zuzustimmen und die Geschäftsführung der Energieservice Westfalen Weser GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen.

 


Bürgermeister Temme verweist auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.10.2022. Dieser habe dem Vorhaben zugestimmt. Ein Diskussionsbedarf ergibt sich nicht.