Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, den Entwurf über die Satzung zur Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Brakel als Satzung. Diese ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 


Bürgermeister Temme verweist zum Sachverhalt auf die Vorlage. Der Betriebsausschuss habe in seiner Sitzung vom 19.10.2022 dem Satzungsentwurf einstimmig zugestimmt. Ergänzende Fragen ergeben sich nicht.