Beschluss: einstimmig beschlossen

a. Feststellungsbeschluss

Beschluss:

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat einstimmig vor, den Entwurf zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel durch abschließenden Beschluss festzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Einholung der Genehmigung der Bezirksregierung Detmold die Verbindlichkeit dieser Planänderung herbeizuführen.

 

b. Zusammenfassende Erklärung

 

Gemäß gültigem Baugesetzbuch, § 6a Abs. 1, soll die sog. „zusammenfassende Erklärung“ die Flächennutzungsplanänderung nach Abschluss des Planverfahrens mit einer Art Wegweiser für das vollendete Sach- und Planverfahren versehen, der ebenso zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden muss wie der Plan selbst nebst Begründung.

 

Der Bauausschuss nimmt die zusammenfassende Erklärung zur Kenntnis.

 


 

Bernd Bohnenberg erläutert, der Bauausschuss habe gleich nach Abschluss des Normenkontrollverfahrens Ende 2017 (mit der Folge der Unwirksamkeit der dritten, entscheidenden Änderung des Bebauungsplans überwiegend zur planungsrechtlichen Sicherung bestehender baulicher Nutzungen) den Beschluss für die Aufstellung einer erneuernden Bauleitplanung, hier: Flächennutzungsplanänderung, gefasst. Sämtliche Beteiligungsschritte (Öffentlichkeit und Behörden) seien ordnungsgemäß ausgewertet worden und die Offenlegung der Planentwürfe habe anschließend stattgefunden.

 

Am 17.03.2022 wurden die Beschlüsse zu den Stellungnahmen aus der Offenlegung zur (50.) Flächennutzungsplanänderung bereits durch den Bauausschuss gefasst. Da es in dem Zuge jedoch zum Beschluss der Erneuten Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs (Nr. 6-neu „Königsfeld Ost“ in der Kernstadt Brakel mit gleichzeitigen Aufhebungen) kam, seien die Beschlüsse noch nicht vom Rat der Stadt Brakel gefasst worden und werden nun in der nächsten Sitzung nachgeholt; gleichfalls fehle der Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung, da die erneute Bebauungsplan-Offenlegung noch Auswirkungen auf den Flächennutzungsplanentwurf hätte entfalten können. Der Bauausschuss habe somit an dieser Stelle den Feststellungsbeschluss nur vorberatend zu fassen.