Einwohnerantrag „Einspruch Brunnen Erkeln“

 

Der Vorsitzende Giefers erläutert, dass der in der Betriebsausschusssitzung vom 31.08.2022 gefasste Beschluss zur Rückverweisung des Einwohnerantrages an der Haupt- und Finanzausschuss nicht erforderlich sei. Die letztendliche Entscheidung über eine Anregung gem. § 24 GO NRW obliege dem zur Entscheidung zuständigen Gremium, in diesem Fall dem Betriebsausschuss.