Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel den der Vorlage beigefügten Entwurf über die Satzung zur Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Brakel als Satzung zu beschließen.

 


Johannes Groppe informiert über die Änderung des Straßenausbaubeitragsrechtes durch das Land NRW. In diesem Zusammenhang müsse die Satzung „Straßenausbaubeiträge“ der Stadt Brakel, welche zuletzt im Juni 1983 geändert wurde, an diese Satzung angepasst und in Teilen überarbeiten werden. Da es sich hier um umfassende Änderungen handele, mache es Sinn, diese im Wesentlichen der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes anzupassen. Zu den weiteren Änderungen wird auf die Beschlussvorlage verwiesen.