Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt der planungsrechtlichen Absicherung der Biogasanlage (Betreiber „Bio Energie Brakel GmbH & Co. KG“) im Außenbereich der Kernstadt Brakel sowie einer dahingehenden vorhabenbezogenen Bauleitplanung (Bebauungsplan auf Antrag und Flächennutzungsplanänderung) einstimmig zu und beschließt, einen solchen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan dementsprechend zu ändern.


 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Herrn Dr. Turk als Betreiber der ortsansässigen „Bio Energie Brakel GmbH & Co. KG“. Herr Dr. Turk gibt den Mitgliedern umfassende Information zur Anlage, die im Jahr 2000 gegründet und im April 2001 im Annenfeld in Betrieb genommen wurde.

 

Die Anlage sei zwar bauplanungsrechtlich und immissionsschutzrechtlich genehmigt, doch aufgrund des Austritts eines landwirtschaftlichen Gesellschafters sei die Privilegierung entfallen. Den Betreibern sei nun sehr daran gelegen, gerade auch vor dem Hintergrund möglicher zukünftiger Entwicklungsschritte, eine planungsrechtliche Sicherheit zu erhalten. Daher wurde die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beantragt.

 

Herr Dr. Turk gibt anschließend einen Ausblick auf weitere mögliche Optionen zur Fortentwicklung der Anlage. Zum einen sei ein Energieverbund durch den Anschluss der Biogasanlage über eine Nahwärmeleitung an das etwa 700 m entfernt liegende Holzhackschnitzelkraftwerk denkbar. Die Biogasanlage der Bio Energie Brakel könnte hier die Grundwärmeversorgung in den verbrauchsarmen Monaten des Sommerhalbjahres abdecken und in den Wintermonaten die Wärmeversorgung des Kolpingschulkomplexes über das Holzhackschnitzelkraftwerk unterstützen. Somit wäre die Anlage in ein Wärmeverbundsystem zur Optimierung des Gesamtbetriebes eingebunden.

In einer potentiellen weiteren Ausbaustufe wäre auch die Anbindung an das teilweise noch zu erstellende Nahwärmenetz im Stadtgebiet denkbar und so eine Mitversorgung von größeren Wärmeabnehmern, wie beispielsweise Verwaltungs-, Schul- und Firmengebäude oder auch das Baugebiet „Bohlenweg“ möglich.

Alternativ sei auch die Einrichtung eines sogenannten Satelliten-BHKW eine weitere mögliche Option, das vom Biogas-Standort über eine Mikrogasleitung versorgt werde. Das Satelliten-BHKW könne im Gewerbegebiet Brakel-West/Riesel installiert werden und über ein eigenes Nahwärmenetz in der Umgebung liegende Wärmeabnehmer (Büro-, Werkstatt- und Produktionsräume) versorgen. Die Möglichkeit der Versorgung der Gewerbebetriebe mit regenerativer und erschwinglicher Wärmeenergie sei als großer Standortvorteil für dieses Gewerbegebiet zu werten. Alternativ könne auch das Betriebsgelände der Firma FSB (Nieheimer Straße) als weiterer Standort in Betracht kommen.

Zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung biete sich ebenfalls die Erzeugung von Biomethan an, welches durch die Aufbereitung des Biogases mit Abtrennung des enthaltenen CO2 gewonnen werden könne. Ein Anschluss des auf Erdgasqualität aufbereitete Biomethan an das Erdgas-Versorgungsnetz der Stadt Brakel wäre dann möglich.

 

Er teilt abschließend auf Nachfrage des Ratsherrn Disse zur Problematik des Monokulturanbaus mit, dass Mais natürlich die wirtschaftlichste Lösung für die Anlage sei. Der Maisanbau erfolge allerdings immer auf unterschiedlichen Flächen, darüber hinaus gebe es bereits Versuchsfelder für alternative Substrate, wie beispielsweise Silphie und Hirschgras. Im Hinblick auf die Nutzung und Erhaltung der Wirtschaftswege weist er darauf hin, dass die Gesellschaft derzeit bereits 2800 € jährlich an Unterhaltungskosten zahle, bei einer steigenden Nutzung könne natürlich auch über die Anpassung dieses Betrages nachgedacht werden.

 

Johannes Groppe teilt abschließend mit, die Verwaltung unterstütze den Betrieb und das Vorhaben in seiner jetzigen und der künftigen Ausrichtung, gerade vor dem Hintergrund der Nutzung regenerativer Energien.