Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt der planungsrechtlichen Absicherung der Biogasanlage (Betreiber „Bio Energie Brakel GmbH & Co. KG“) im Außenbereich der Kernstadt Brakel sowie einer dahingehenden vorhabenbezogenen Bauleitplanung (Bebauungsplan auf Antrag und Flächennutzungsplanänderung) einstimmig zu und beschließt, einen solchen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan dementsprechend zu ändern.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Herrn Dr. Turk als Betreiber der ortsansässigen
„Bio Energie Brakel GmbH & Co. KG“. Herr Dr. Turk gibt den Mitgliedern umfassende Information zur Anlage, die im
Jahr 2000 gegründet und im April 2001 im Annenfeld in Betrieb genommen wurde.
Die Anlage sei zwar
bauplanungsrechtlich und immissionsschutzrechtlich genehmigt, doch aufgrund des
Austritts eines landwirtschaftlichen Gesellschafters sei die Privilegierung
entfallen. Den Betreibern sei nun sehr daran gelegen, gerade auch vor dem
Hintergrund möglicher zukünftiger Entwicklungsschritte, eine planungsrechtliche
Sicherheit zu erhalten. Daher wurde die
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beantragt.
Herr Dr. Turk gibt
anschließend einen Ausblick auf weitere mögliche Optionen zur Fortentwicklung
der Anlage. Zum einen sei ein Energieverbund durch den Anschluss der
Biogasanlage über eine Nahwärmeleitung an das etwa 700 m entfernt liegende
Holzhackschnitzelkraftwerk denkbar. Die Biogasanlage der Bio Energie Brakel
könnte hier die Grundwärmeversorgung in den verbrauchsarmen Monaten des
Sommerhalbjahres abdecken und in den Wintermonaten die Wärmeversorgung des
Kolpingschulkomplexes über das Holzhackschnitzelkraftwerk unterstützen. Somit
wäre die Anlage in ein Wärmeverbundsystem zur Optimierung des Gesamtbetriebes
eingebunden.
In einer
potentiellen weiteren Ausbaustufe wäre auch die Anbindung an das teilweise noch zu erstellende Nahwärmenetz
im Stadtgebiet denkbar und so eine Mitversorgung von größeren Wärmeabnehmern,
wie beispielsweise Verwaltungs-, Schul- und Firmengebäude oder auch das
Baugebiet „Bohlenweg“ möglich.
Alternativ sei auch die Einrichtung eines sogenannten Satelliten-BHKW
eine weitere mögliche Option, das vom Biogas-Standort über eine Mikrogasleitung
versorgt werde. Das Satelliten-BHKW könne im Gewerbegebiet Brakel-West/Riesel
installiert werden und über ein eigenes Nahwärmenetz in der Umgebung liegende
Wärmeabnehmer (Büro-, Werkstatt- und Produktionsräume) versorgen. Die
Möglichkeit der Versorgung der Gewerbebetriebe mit regenerativer und
erschwinglicher Wärmeenergie sei als großer Standortvorteil für dieses
Gewerbegebiet zu werten. Alternativ könne auch das Betriebsgelände der Firma FSB
(Nieheimer Straße) als weiterer Standort in Betracht kommen.
Zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung biete sich ebenfalls die Erzeugung
von Biomethan an, welches durch die Aufbereitung des Biogases mit Abtrennung
des enthaltenen CO2 gewonnen werden könne. Ein Anschluss des auf
Erdgasqualität aufbereitete Biomethan an das Erdgas-Versorgungsnetz der Stadt
Brakel wäre dann möglich.
Er teilt abschließend auf Nachfrage des Ratsherrn Disse zur Problematik des Monokulturanbaus mit, dass Mais natürlich
die wirtschaftlichste Lösung für die Anlage sei. Der Maisanbau erfolge
allerdings immer auf unterschiedlichen Flächen, darüber hinaus gebe es bereits
Versuchsfelder für alternative Substrate, wie beispielsweise Silphie und
Hirschgras. Im Hinblick auf die Nutzung und Erhaltung der Wirtschaftswege weist
er darauf hin, dass die Gesellschaft derzeit bereits 2800 € jährlich an
Unterhaltungskosten zahle, bei einer steigenden Nutzung könne natürlich auch
über die Anpassung dieses Betrages nachgedacht werden.
Johannes Groppe teilt abschließend mit, die
Verwaltung unterstütze den Betrieb und das Vorhaben in seiner jetzigen und der
künftigen Ausrichtung, gerade vor dem Hintergrund der Nutzung regenerativer
Energien.