Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss beschließt mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen, den Einwohnerantrag zur formellen Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss als zuständigen Beschwerdeausschuss zurückzuverweisen und die Beschwerde hinsichtlich der weiteren Trinkwassergewinnung in Erkeln zurückzuweisen.

 

Der Bezirksausschuss Erkeln soll bis zur Inbetriebnahme der zentralen Wasserenthärtungsanlage und in Abstimmung mit der Werkleitung über die Möglichkeiten einer sinnvollen Nachnutzung der Quellfassungen und des Hochbehälters in Erkeln beraten und Vorschläge erarbeiten, über die dann der Betriebsausschuss als zuständiger Fachausschuss entscheidet.

 


Der Vorsitzende Giefers berichtet aus der Sitzung des Bezirksausschusses Erkeln vom 23.06.2022. Gegen die Einstellung der Förderung des Trinkwassers aus dem Erkelner Brunnen wurde eine Unterschriftenaktion durchgeführt mit ca. 150 Unterschriften aus dem Ort. Er verweist darauf, dass das Thema im Bezirksausschuss ausgiebig diskutiert worden und letztendlich der Einwohnerantrag zum Betrieb des Brunnens als Trinkwassergewinnungsanlage abgewiesen wurde, aber eine Nachnutzung der Anlage seitens der Bevölkerung erwünscht sei.

 

Zum Einwohnerantrag empfiehlt der Vorsitzende Giefers, diesen zunächst mit den Beschlussempfehlungen des Bezirksausschusses und des Betriebsausschusses an den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss zurück zu verweisen, der über die Eingabe des Einwohnerantrages als Beschwerdeausschuss formell zu entscheiden habe.

Die Verwaltung möge bis zur Inbetriebnahme der zentralen Wasserenthärtung, in Absprache mit dem Bezirksausschuss Erkeln Optionen zur weiteren Nutzung der Quellfassungen und des Hochbehälters in Erkeln erarbeiten.

 

Ratsherr Disse führt aus, dass sich die Brakeler Bevölkerung seinerzeit für eine Zentrale Trinkwasserenthärtung entschieden habe, so dass der Brunnen in der Weise als Trinkwasser nicht mehr genutzt werden könne. Er stellt den Antrag, dass eine weitere Nutzung zunächst innerhalb des Bezirksausschusses beraten werden solle, danach könne der Betriebsausschuss als Fachausschuss darüber entscheiden.

 

Ratsherr Multhaupt stellt den weitergehenden Antrag, nach der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss den Einwohnerantrag an den Bezirksausschuss weiterzuleiten zur Beratung mit der Option als Nutzung zur Trinkwassergewinnung. Die SPD-Fraktion habe sich seinerzeit gegen die Zentrale Enthärtung ausgesprochen, der Antrag der Einwohner richtete sich auf die Nutzung des Brunnens weiterhin als Trinkwasser.

 

Auch Ratsherr Heilemann verweist auf die Eingabe der Einwohner zur Trinkwassernutzung und geht auf die momentan diskutierte Trinkwasserknappheit aufgrund der langanhaltenden Trockenheit ein. Er möchte diesbezüglich wissen, was eine Weiterführung als Trinkwasserbrunnen koste und ob es Sinn mache, diesen als Reserve aufrecht zu erhalten.

Hierzu führt der techn. Betriebsleiter Münstermann aus, dass die Stadt Brakel mit der Trinkwassergewinnung im Ostheimer Feld sehr gut aufgestellt sei. Die Brunnen in Gehrden, Bökendorf, Sudheim und Riesel sind als Notbrunnen sinnvoll und bleiben erhalten. Die Wassergewinnungen in Erkeln und Schmechten haben aber nur eine vergleichbare geringe Leistungsfähigkeit und seien daher als Notreserve nicht zweckmäßig.

 

Ratsherr Knobloch macht noch einmal deutlich, dass der Brunnen nicht mehr als Trinkwassernutzung zur Verfügung stehe, da er aufgrund der Zentralen Wasserenthärtung nicht in das System eingebunden werden könne. Der herbeigeführte Beschluss im Bezirksausschuss ziele auf die Suche nach einer Weiternutzung der historischen Anlage.

 

Auf Antrag des Ratsherrn Multhaupt unterbricht der Vorsitzende Giefers die Sitzung um 18:28 Uhr, um Äußerungen der anwesenden Erkelner Bürgerinnen und Bürger zuzulassen.

 

Ein Zuhörer meldet sich zu Wort und verweist auf das durch das Land NRW aufgestellt Konzept gegen Waldbrände im Zusammenhang, Löschwasserreserven zur Verfügung zu stellen. Er hinterfragt was ist, wenn in 5-6 Jahren dann evtl. doch eine Trinkwasserknappheit eintritt?

 

Der Vorsitzende Giefers äußert, dass auch für diesen Fall die Nachnutzung so gestaltet sein sollte, dass eine Reaktivierung zur Trinkwassergewinnung ggf. möglich ist, wenn die dann geltenden wasserrechtlichen und technischen Voraussetzungen dies wirtschaftlich zulassen.

 

Auf die Frage eines Zuhörers, was eine Erneuerung des Brunnens koste, erläutert der Vorsitzende Giefers, dass dies eher unwirtschaftlich sei, da der Brunnen bereits 100 Jahre alt ist und verweist auf die strengen Regelungen der Trinkwasserverordnung.

Herr Münstermann ergänzt hierzu, dass bei einer Erneuerung oder Sanierung ein erheblicher technischer Aufwand erforderlich sei, um dem geltenden technischen Regelwerk zu entsprechen und dies, gemessen an der geringen Wassermenge, unwirtschaftlich sei.

 

Der Vorsitzende Giefers nimmt um 18:38 Uhr die Sitzung wieder auf und gibt den Antrag der CDU nebst weitergehenden Antrag der SPD zur Abstimmung.

 

Ratsherr Multhaupt zieht den Antrag der SPD-Fraktion zurück.