Das Verfahren läuft, der Planungsstand ist unverändert. Z. Zt. Wird noch ein Artenschutzgutachten erstellt. Es gibt eine Interessengemeinschaft der angrenzenden Ortschaften, in der der Vorsitzende des BZAs, der Bezirksverwaltungsstellenleiter und eine unabhängige Person sich regelmäßig austauschen.

 

Es wird angestrebt, dass alle beteiligten Ortschaften vom Windpark profitieren.