Über die Prüfung und die Entscheidung der Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge ist gem. § 26 Abs. 8 Kommunalwahlordnung (KWahlO) eine separate Niederschrift zu fertigen. Diese ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Auf die Anfrage des Ratsherrn Heilemann teilt der Wahlleiter mit, dass sowohl der erlernte als auch der derzeit ausgeübte Beruf angegeben werden konnte. Eine Abkürzung der Berufsbezeichnung stellt kein Problem dar.

 

Die Anfrage des Ratsherrn Kruse, ob die Satzung der Wählergruppe „Liste Zukunft“ demokratischen Gepflogenheiten entspricht, wird von Wahlleiter Frischemeier bejaht.