Der Wahlleiter erläutert, welche Voraussetzungen für einen gültigen Wahlvorschlag erfüllt sein müssen.

 

Anschließend legt er den Ausschussmitgliedern die für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Brakel am 30.08.2009 eingereichten Wahlvorschläge vor und berichtet über die Vorprüfung der Wahlvorschläge.

 

Für die weiteren Einzelheiten wird auf die als Anlage 1 beigefügte separate Niederschrift verwiesen.