Bürgermeister Temme verweist auf die gestrige Sitzung des Bauausschusses, in der über die einzelnen Stellungnahmen beraten wurde. Die Offenlegung des Planentwurfs sei zusammen mit der herkömmlichen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange erfolgt.

 

a.   Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung

 

Folgende auszuwertende Stellungnahmen (nur Behörden) seien eingegangen:

 

Westnetz GmbH

Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets Gasleitungen des Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb gefährden, dürften nicht vorgenommen werden. Auch müsse geprüft werden, ob im Zuge der Ausbaumaßnahmen das Gasversorgungsnetz erweitert bzw. geändert werden sse. Aus diesem Grund sei eine rechtzeitige Abstimmung/ Koordinierungsgespräch mit dem Baulastträger unter vorheriger Übersendung aussagefähiger Ausbaupläne anzustreben. Bezüglich eventuell geplanter Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Plangebiet seien die einschlägigen Bestimmungen zu beachten.

 

Die Verwaltung schlage nun vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen spiele erst im späteren Baugeschehen eine Rolle. Eine rechtzeitige Abstimmung hierzu werde entsprechend erfolgen.

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH zu Gasleitungen des Versorgungsnetzes innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets und der darauf bezogenen Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen aus vorgenannten Gründen einstimmig zur Kenntnis.

 

Westfalen Weser Netz GmbH

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Versorgung umfangreiche Leitungsverlegungen notwendig seien, wozu man bereits in Kontakt und Abstimmung mit den entsprechenden Stellen stehe. Vorsorglich weise man noch darauf hin, dass in den Stichstraßen, welche vorerst anscheinend in privater Hand blieben, die Frage der Straßenbeleuchtung zwischen der Stadt Brakel und dem Eigentümer geklärt werden müsse.

 

Die Verwaltung schlage vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die Versorgung unter umfangreichen Leitungsverlegungen werde seitens des Versorgers bereits im Vorfeld thematisiert, die Frage (der Betreibung) der Straßenbeleuchtung zum späteren Bauprozess zwischen Stadt Brakel und Eigentümer geklärt.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Westfalen Weser Netz GmbH zur künftigen Versorgung und zur Frage (der Betreibung) der Straßenbeleuchtung einstimmig zur Kenntnis.

 

Kreis Höxter

Dessen Stellungnahme bezieht sich stichpunktartig zusammengefasst auf: Abwasserwirtschaft, Gewässerschutz, Hochwasserschutz, Immissionsschutz und enthält sowohl Hinweise als Untere Aufsichtsbehörde sowie vorbeugende Hinweise.

 

Die Verwaltung schlage vor, diese Stellungnahme aus folgenden Gründen zur Kenntnis zu nehmen:

 

Hochwasserschutz (Hinweise)

Wie in der jüngeren Vergangenheit wird seitens der Verwaltung bei Verdacht bei einem einzelnen (späteren) Bauvorhaben ein Abgleich mit der Starkregenhinweiskarte vorgenommen und im Bedarfsfall ein Hinweis im Rahmen der Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen erfolgen. Ob die Hinweise des Kreises Höxter noch - redaktionell - in die Planung einfließen werden, wird geprüft. Unzweifelhaft ist, dass es sich bei dem Baugebiet nicht um ein Risikogebiet im eigentlichen Sinne handelt (kein Überschwemmungsgebiet).

 

 Zusätzlicher Hinweis:

„Teile des Geltungsbereichs (nordöstliches WA) liegen gem. Starkregenhinweiskarte des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie -BKG- in einem Starkregen-Risikogebiet. Bei einem Niederschlagsereignis mit einem 100-jährigen Wiederkehrintervall (sog. „seltener Starkregen") ist mit einer Wassertiefe von 50 cm in der nördlichen Spitze des Planungsgebiets zu rechnen.“

 

Immissionsschutz (Hinweise)

Es ist davon auszugehen, dass die genannten Immissionsrichtwerte eingehalten werden; das genannte schallimmissionstechnische Gutachten ist bereits Bestandteil der Planung (Teil der Begründung), eine Plangenehmigung ist rechtlich nicht existent. Das spätere Wohngebiet wird selbstverständlich immissionsschutztechnisch und -rechtlich vernünftig funktionieren.

 

Beschluss:

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zu den genannten Punkten aus vorgenannten Gründen einstimmig zur Kenntnis.

 

LWL-Archäologie für Westfalen

Diese weist darauf hin, die Planungsfläche liege archäologisch derart, dass dort ein Siedlungsplatz zu vermuten sei. Die beabsichtigten Bodeneingriffe beträfen somit ein vermutetes Bodendenkmal („Wüstung oder Burgplatz Oldenburg/ Krönkenburg“ auf dem Hakesberg, direkt im Zwickel, wo der Hakesbach von Norden kommend auf die Straße Helle trifft), das bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen genauso zu behandeln sei wie eingetragene Bodendenkmäler. Entsprechend seien Bodeneingriffe durch Baggersondagen zu begleiten, um eine weitere Beurteilung des Bodendenkmalschutzes vornehmen zu können.

 

Die Verwaltung schlage vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die betreffende Siedlungsfläche sei seinerzeit in den 1960er-Jahren um mehrere Meter Höhe aufgeschüttet worden, um die belgischen Militäranlagen auf einer Ebene bauen zu können; darüber hinaus sei mit der nordöstlich gelegenen ehemaligen Schule bereits ein größerer Bodeneingriff erfolgt. Daher werde, auch vor dem Hintergrund, dass die Baukörper im neuen Baugebiet nicht unterkellert werden sollen, der übliche Hinweis auf Bodenfunde im Bebauungsplan für ausreichend erachtet.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der LWL-Archäologie für Westfalen zur archäologischen Einschätzung der Planungsfläche als Siedlungsplatz und damit Einstufung als vermutetes Bodendenkmal einstimmig zur Kenntnis.

 

b. Satzungsbeschluss

 

Beschluss:

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 41 „Lütkerlinde“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Nordosten der Kernstadt von Brakel, auf dem Gelände der ehemaligen belgischen Kaserne, östlich der Bökendorfer Straße (K 57).

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 33 die Flurstücke 172, 168, 206 tlw., 189, 173, 205, 184 und 186 sowie in der Flur 44 das Flurstück 1 tlw.