Bürgermeister Temme verweist auf die gestrige Sitzung
des Bauausschusses, in der über die einzelnen Stellungnahmen beraten wurde. Die Offenlegung des Planentwurfs sei zusammen mit der
herkömmlichen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange erfolgt.
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
Folgende
auszuwertende Stellungnahmen (nur Behörden) seien eingegangen:
Westnetz GmbH
Es
wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb bzw. am Rande
des Plangebiets Gasleitungen des
Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und
Betrieb gefährden, dürften nicht vorgenommen werden. Auch müsse geprüft
werden, ob im Zuge der Ausbaumaßnahmen das Gasversorgungsnetz erweitert bzw. geändert werden müsse. Aus diesem Grund sei eine rechtzeitige Abstimmung/ Koordinierungsgespräch mit dem Baulastträger unter vorheriger Übersendung aussagefähiger Ausbaupläne anzustreben. Bezüglich eventuell geplanter Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Plangebiet seien die einschlägigen Bestimmungen zu beachten.
Die Verwaltung schlage nun vor, diese Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der
Versorgungsanlagen spiele erst im späteren Baugeschehen eine Rolle. Eine rechtzeitige Abstimmung hierzu werde
entsprechend erfolgen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH zu Gasleitungen
des Versorgungsnetzes innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets und der
darauf bezogenen Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der
Versorgungsanlagen aus vorgenannten Gründen einstimmig zur Kenntnis.
Westfalen Weser
Netz GmbH
Es
wird darauf hingewiesen, dass für die Versorgung umfangreiche Leitungsverlegungen
notwendig seien, wozu man bereits in Kontakt und Abstimmung mit den
entsprechenden Stellen stehe. Vorsorglich weise man noch darauf hin, dass in
den Stichstraßen, welche vorerst anscheinend in privater Hand blieben, die
Frage der Straßenbeleuchtung zwischen der Stadt Brakel und dem Eigentümer
geklärt werden müsse.
Die Verwaltung schlage vor, diese
Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die Versorgung unter umfangreichen
Leitungsverlegungen werde seitens des Versorgers bereits im Vorfeld
thematisiert, die Frage (der Betreibung) der Straßenbeleuchtung zum späteren
Bauprozess zwischen Stadt Brakel und Eigentümer geklärt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die
Stellungnahme der Westfalen Weser Netz GmbH zur künftigen Versorgung und zur Frage
(der Betreibung) der Straßenbeleuchtung einstimmig
zur Kenntnis.
Kreis Höxter
Dessen
Stellungnahme bezieht sich
stichpunktartig zusammengefasst auf: Abwasserwirtschaft, Gewässerschutz,
Hochwasserschutz, Immissionsschutz und enthält sowohl Hinweise als Untere
Aufsichtsbehörde sowie vorbeugende Hinweise.
Die
Verwaltung schlage vor, diese Stellungnahme aus folgenden Gründen zur Kenntnis
zu nehmen:
Hochwasserschutz
(Hinweise)
Wie in
der jüngeren Vergangenheit wird seitens der Verwaltung bei Verdacht bei einem
einzelnen (späteren) Bauvorhaben ein Abgleich mit der Starkregenhinweiskarte
vorgenommen und im Bedarfsfall ein Hinweis im Rahmen der Stellungnahme zum
gemeindlichen Einvernehmen erfolgen. Ob die Hinweise des Kreises Höxter noch -
redaktionell - in die Planung einfließen werden, wird geprüft. Unzweifelhaft
ist, dass es sich bei dem Baugebiet nicht um ein Risikogebiet im eigentlichen
Sinne handelt (kein Überschwemmungsgebiet).
Zusätzlicher Hinweis:
„Teile des Geltungsbereichs
(nordöstliches WA) liegen gem. Starkregenhinweiskarte des Bundesamtes für
Kartographie und Geodäsie -BKG- in einem Starkregen-Risikogebiet. Bei einem
Niederschlagsereignis mit einem 100-jährigen Wiederkehrintervall (sog.
„seltener Starkregen") ist mit einer Wassertiefe von 50 cm in der
nördlichen Spitze des Planungsgebiets zu rechnen.“
Immissionsschutz
(Hinweise)
Es ist davon auszugehen, dass die genannten
Immissionsrichtwerte eingehalten werden; das
genannte schallimmissionstechnische Gutachten
ist bereits Bestandteil der Planung (Teil der Begründung), eine Plangenehmigung
ist rechtlich nicht existent. Das spätere Wohngebiet wird selbstverständlich
immissionsschutztechnisch und -rechtlich vernünftig funktionieren.
Beschluss:
Der Rat der
Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zu den genannten Punkten aus
vorgenannten Gründen einstimmig zur
Kenntnis.
LWL-Archäologie für Westfalen
Diese weist darauf hin, die Planungsfläche
liege archäologisch derart, dass dort ein Siedlungsplatz zu vermuten sei. Die
beabsichtigten Bodeneingriffe beträfen somit ein vermutetes Bodendenkmal
(„Wüstung oder Burgplatz Oldenburg/ Krönkenburg“ auf dem Hakesberg, direkt im
Zwickel, wo der Hakesbach von Norden kommend auf die Straße Helle trifft), das
bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen genauso zu behandeln sei wie
eingetragene Bodendenkmäler. Entsprechend seien Bodeneingriffe durch
Baggersondagen zu begleiten, um eine weitere Beurteilung des
Bodendenkmalschutzes vornehmen zu können.
Die Verwaltung schlage vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die betreffende Siedlungsfläche sei seinerzeit in den 1960er-Jahren um mehrere Meter Höhe aufgeschüttet worden, um die belgischen Militäranlagen auf einer Ebene bauen zu können; darüber hinaus sei mit der nordöstlich gelegenen ehemaligen Schule bereits ein größerer Bodeneingriff erfolgt. Daher werde, auch vor dem Hintergrund, dass die Baukörper im neuen Baugebiet nicht unterkellert werden sollen, der übliche Hinweis auf Bodenfunde im Bebauungsplan für ausreichend erachtet.
Beschluss:
Der Rat der
Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der LWL-Archäologie für Westfalen zur
archäologischen Einschätzung der Planungsfläche als Siedlungsplatz und damit
Einstufung als vermutetes Bodendenkmal einstimmig
zur Kenntnis.
b. Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel
beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 41 „Lütkerlinde“ in
der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.
Der räumliche Geltungsbereich befindet
sich im
Nordosten der Kernstadt von Brakel, auf dem Gelände der ehemaligen belgischen
Kaserne, östlich der Bökendorfer Straße (K 57).
Er ist Teil der Gemarkung
Brakel und umfasst in der Flur 33
die Flurstücke 172, 168, 206 tlw., 189, 173, 205, 184 und 186 sowie in der Flur 44 das Flurstück 1 tlw.