Förderung von Geschäftsansiedlung nach Leerstand und Anmietungen im Sofortprogramm Innenstadt

Berichterstatter: Alexander Kleinschmidt

 

Entsprechend der Anregung des Ratsherrn Heilemann und der Befürwortung des Ausschusses, werden die Informationen zur „Förderung von Geschäftsansiedlungen nach Leerstand und Anmietungen im Sofortprogramm Innenstadt“, die von öffentlichem Interesse sind und keine schützenswerten persönlichen Daten beinhalten, öffentlich beraten.

 

Alexander Kleinschmidt gibt den Anwesenden anschließend einen Überblick über das Leerstandsmanagement und geht detailliert auf die bestehenden Fördermöglichkeiten ein.

 

Er geht auf die Förderung von Geschäftsansiedlung nach Leerstand ein. Antragsteller erhalten einen einmaligen Zuschuss zu den Anschaffungs- und Gestehungskosten von bis zu 20 € pro qm bei einer maximalen Größe von 200 qm. Seit dem Jahr 2010 wurden insgesamt 45 Bewilligungen mit einer Gesamtförderhöhe von 103.460 € bewilligt, zur Auszahlung kamen letztendlich 85.720 €.

 

Alexander Kleinschmidt berichtet über das Sofortprogramm „Innenstadt NRW 2020“ im Historischen Stadtkern und dem zentralen Versorgungsbereich der Stadt Brakel. Ziel des Förderprogramms sei die Stärkung der Innenstadt aufgrund des Wandels im Einzelhandel und der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Weitere Bestrebungen des Programms seien die vorübergehende Anmietung von Leerständen zur Etablierung neuer Nutzungen und Entwicklung neuer Nutzungskonzepte (baulich, inhaltlich, immobilienwirtschaftlich), Etablierung neuer Formate und Konzepte durch einen Zwischenerwerb sowie die Beratungs- und Planungsunterstützung ergänzend zu den bisherigen Stadtentwicklungs- und Städtebauförderungsmaßnahmen.

 

Er geht anschließend detailliert auf die Fördermöglichkeit aus dem „Verfügungsfonds Anmietung“ ein. Dieses Förderinstrument beinhalte eine Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Stadt (maximal 70 % der Altmiete) und eine Weitervermietung von Ladenlokalen mit reduzierter Miete (hier: 20% der Altmiete) bei einer förderfähigen Anmietung bis maximal 2 Jahre und längstens zum 31.12.2023 bei einer Mietfläche bis zu 300 qm.

 

Abschließend informiert Alexander Kleinschmidt noch über weitere Projekte des Verfügungsfonds, wie die Weihnachtsbeleuchtung, einheitlichen Sonnenschirme im Bereich der Innenstadt, Schaufenster-Beklebung, den Stadtstrand und das Fassadenprogramm.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Kleinschmidt für die umfassenden Informationen.