Sitzung: 20.06.2022 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Förderung von Geschäftsansiedlung nach Leerstand und Anmietungen im
Sofortprogramm Innenstadt
Berichterstatter: Alexander
Kleinschmidt
Entsprechend
der Anregung des Ratsherrn Heilemann
und der Befürwortung des Ausschusses, werden die Informationen zur „Förderung
von Geschäftsansiedlungen nach Leerstand und Anmietungen im Sofortprogramm
Innenstadt“, die von öffentlichem Interesse sind und keine schützenswerten
persönlichen Daten beinhalten, öffentlich beraten.
Alexander Kleinschmidt gibt den Anwesenden anschließend einen Überblick über das Leerstandsmanagement und geht detailliert auf die bestehenden Fördermöglichkeiten ein.
Er geht auf die Förderung von
Geschäftsansiedlung nach Leerstand ein. Antragsteller erhalten einen einmaligen
Zuschuss zu den Anschaffungs- und Gestehungskosten von bis zu 20 € pro qm bei
einer maximalen Größe von 200 qm. Seit dem Jahr 2010 wurden insgesamt 45
Bewilligungen mit einer Gesamtförderhöhe von 103.460 € bewilligt, zur
Auszahlung kamen letztendlich 85.720 €.
Alexander Kleinschmidt berichtet über
das Sofortprogramm „Innenstadt NRW 2020“ im Historischen Stadtkern und dem
zentralen Versorgungsbereich der Stadt Brakel. Ziel des Förderprogramms sei die
Stärkung der Innenstadt aufgrund des Wandels im Einzelhandel und der
Auswirkungen der Corona-Pandemie. Weitere Bestrebungen des Programms seien die
vorübergehende Anmietung von Leerständen zur Etablierung neuer Nutzungen und
Entwicklung neuer Nutzungskonzepte (baulich,
inhaltlich, immobilienwirtschaftlich), Etablierung neuer Formate und
Konzepte durch einen Zwischenerwerb sowie die Beratungs- und
Planungsunterstützung ergänzend zu den
bisherigen Stadtentwicklungs- und Städtebauförderungsmaßnahmen.
Er geht anschließend
detailliert auf die Fördermöglichkeit aus dem „Verfügungsfonds Anmietung“ ein.
Dieses Förderinstrument beinhalte eine Anmietung leerstehender Ladenlokale
durch die Stadt (maximal 70 % der Altmiete) und eine Weitervermietung von
Ladenlokalen mit reduzierter Miete (hier: 20% der Altmiete) bei einer
förderfähigen Anmietung bis maximal 2 Jahre und längstens zum 31.12.2023 bei
einer Mietfläche bis zu 300 qm.
Abschließend informiert Alexander Kleinschmidt noch über weitere Projekte des Verfügungsfonds, wie die Weihnachtsbeleuchtung, einheitlichen Sonnenschirme im Bereich der Innenstadt, Schaufenster-Beklebung, den Stadtstrand und das Fassadenprogramm.
Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Kleinschmidt für die
umfassenden Informationen.