Beschluss
Der Bauausschuss beschließt einstimmig,
die Angelegenheit aufgrund des noch bestehenden Klärungsbedarfs zunächst
zurückzustellen und in der nächsten Sitzung des Bauausschusses erneut zu
beraten. Der Betreiber wird ebenfalls zur Sitzung eingeladen, um die weiteren
Planungen im Detail vorzustellen.
Johannes Groppe führt kurz in den Sachverhalt zur planungsrechtlichen
Sicherung der ortsansässigen Biogasanlage „Bio Energie Brakel GmbH & Co.
KG“ ein. Aufgrund des Austritts eines landwirtschaftlichen
Gesellschafters sei die Privilegierung der Anlage verfallen, die daher derzeit
lediglich über einen von der Genehmigungsbehörde geduldeten Genehmigungsstatus
verfüge.
Der Betreiber
und Vorhabenträger habe nach hinreichender Begründung die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beantragt.
Die
Verwaltung unterstütze den Betrieb und das Vorhaben in seiner jetzigen und auch
in der künftigen Ausrichtung als bestehenden, erfolgreichen Beitrag zur Nutzung
regenerativer Energien.
Seitens der CDU-Fraktion stellt Ratsherr Löneke den Antrag, die Angelegenheit aufgrund des noch bestehenden Klärungsbedarfs in die nächste Sitzung des Bauausschusses zu verschieben. Ratsherr Hanisch regt an, den Betreiber ebenfalls zu dieser Sitzung einzuladen, um ihm die Möglichkeit zu bieten, die weiteren Planungen im Detail vorzustellen.
Alle anderen Fraktionen schließen sich diesem Vorschlag an.