Bernd Bohnenberg teilt mit, der Bauausschuss
habe in seiner Sitzung am 02.09.2020 beschlossen, den Bauleitplan (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren) aufzustellen. Die Offenlegung des Planentwurfs hat zusammen
mit der herkömmlichen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange
stattgefunden.
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
Es
seien bis zum Redaktionsschluss
nachfolgende auszuwertende Stellungnahmen eingegangen:
Privatperson aus Bellersen
Diese bittet um Überprüfung der
Änderungsplanung des betreffenden Flurstücks 304 in einen Bauplatz; derzeit
werde dieses als Parkplatz genutzt. Auch dieser Teil des Parkplatzes habe seine
Berechtigung als Abstellfläche für verschiedene Fahrzeuge bis hin zu Bussen von
Besuchern (insb. Familien und Wanderer). Um ein Wildparken zu verhindern,
sollte für diese Fläche die derzeitige Nutzung beibehalten werden.
Die Verwaltung schlage vor, diese Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen; die bisherige Nutzung des Flurstücks 304 könne ohne
Weiteres beibehalten werden, da es sich beim Bebauungsplan in Aufstellung um
einen Angebotsplan handele, der so nach anstehender Rechtswirksamkeit baulich
verwirklicht werden könne, jedoch nicht müsse. Dies schließe ein, dass die
betreffende Fläche auch eigentumsrechtlich nicht angetastet werde.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der
Privatperson aus Bellersen zur Überprüfung der Änderungsplanung des
betreffenden Flurstücks 304 (derzeit Parkplatz) in einen Bauplatz aus
vorgenannten Gründen einstimmig zur
Kenntnis.
Westnetz GmbH
Es
wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets Gasleitungen des
Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und
Betrieb gefährden, dürften nicht vorgenommen werden.
Auch müsse geprüft werden, ob im Zuge der
Ausbaumaßnahmen das Gasversorgungsnetz erweitert bzw. geändert werden müsse. Aus diesem Grund sei eine rechtzeitige Abstimmung/ Koordinierungsgespräch mit dem Baulastträger unter vorheriger Übersendung
aussagefähiger Ausbaupläne anzustreben. Bezüglich eventuell geplanter Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Plangebiet seien die einschlägigen Bestimmungen zu beachten.
Die
Verwaltung schlage vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die
Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen spiele erst im
späteren Baugeschehen eine Rolle. Eine rechtzeitige Abstimmung hierzu werde
dann erfolgen.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH zu
Gasleitungen des Versorgungsnetzes
innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets und der darauf bezogenen Rücksichtnahme auf die
bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen aus vorgenannten Gründen einstimmig zur Kenntnis.
Kreis Höxter
Dessen
Stellungnahme bezieht sich auf
den Immissionsschutz und enthält sowohl Hinweise als Untere
Aufsichtsbehörde sowie vorbeugende Hinweise.
Die
Verwaltung schlage vor, diese Stellungnahme aus folgenden Gründen zur Kenntnis
zu nehmen:
Es sei davon auszugehen, dass die genannten
Immissionsrichtwerte eingehalten werden, das
bereits jetzt zu einem Großteil bestehende und später geringfügig erweiterbare
Wohngebiet werde selbstverständlich immissionsschutztechnisch und -rechtlich
(weiterhin) vernünftig funktionieren.
Beschluss:
Der
Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zum Immissionsschutz aus vorgenannten
Gründen einstimmig zur Kenntnis.
b. Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss schlägt dem
Rat einstimmig vor, den Bebauungsplan Nr. 4 - 2. Änderung
„Papenkamp“ im Stadtbezirk Brakel-Bellersen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen. Der
räumliche Geltungsbereich befindet sich im Süden der Ortschaft Bellersen, zwischen dem bestehenden
Wohnmobilhafen und dem Mühlengraben. Er ist Teil der Gemarkung Bellersen und umfasst in der Flur 14 die Flurstücke 304 tlw., 302,
303 tlw., 301, 300 tlw., 299, 298, 308, 309, 310, 306 tlw., 320 und 265 tlw.