Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt anschließend einstimmig:

1.         Das Feuerwehrgerätehaus Hembsen entsprechend der vorgestellten Planung um eine Fahrzeughalle zu erweitern. Dem Rat wird vorgeschlagen einen entsprechenden Haushaltsansatz für 2023 vorzusehen.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt im Vorfeld einen Fahrversuch in diesem Bereich unter Beteiligung der Anlieger durchzuführen.

3.         Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 „Stienekebohm“ in Hembsen für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses einzuleiten.

 


 

Johannes Groppe erläutert den schriftlichen Antrag der Anlieger, der den Mitgliedern im Vorfeld ebenfalls zur Kenntnis gegeben wurde, einen Fahrversuch im Planbereich durchzuführen. Er teilt mit, der Bezirksausschuss Hembsen habe sich bereits in der Angelegenheit beraten und den v.g. Fahrversuch abgelehnt. Da kein Zeitdruck bestehe, empfiehlt er dem Bauausschuss allerdings, dem Fahrversuch unter Beteiligung der Anwohner zuzustimmen.

 

Anschließend stellt Carsten Scherhans, RSK-Architekten, die Planungen anhand einer Präsentation detailliert vor. Er geht in seiner Berichterstattung auf die geplante Erweiterung der Fahrzeughalle, die Verbesserung der Umkleidesituation, Trennung der Sanitäranlagen, Erneuerung aller Sanitär- und Duschbereiche und die Schaffung eines zweiten Rettungsweges ein. Zur Anregung des Ratsherrn Heilemann, möglicherweise auch die angrenzende Gemeindehalle mitnutzen zu können, teilt Johannes Groppe mit, die vorgestellte Planvariante sei in jedem Fall die kostengünstigste Lösung, eine Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses sei aber auch deshalb nicht möglich, da sich in diesem Hallenteil die Bühne befinde.

 

Zu den Befürchtungen der Ratsfrau Vogt, diese Maßnahme aufgrund der Baukostensteigerung überhaupt realisieren zu können, teilt Carsten Scherhans mit, es müsse mit Mehrkosten von rund 20 Prozent gerechnet werden. Bürgermeister Temme verweist in diesem Zusammenhang auf die Haushaltsplanung 2023, hier erfolge eine Priorisierung der Maßnahmen, um die zu erwartenden Kostensteigerungen kompensieren zu können.