Der Vorsitzende Menke eröffnet die Sitzung, begrüßt die Zuhörer, die Gäste sowie die Sitzungsteilnehmer.

 

Zu Form und Frist der Einladung sowie gegen das Protokoll der letzten Sitzung ergeben sich keine Bedenken. Anschließend stellt er die Beschlussfähigkeit fest.