Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausschussvorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rudolf Ostermann, der den Mitgliedern des Bauausschusses als Vorsitzender des NABU Höxter Impulse zu ökologischen Gestaltungsmöglichkeiten in Gewerbegebieten geben möchte.

 

Er geht anschließend detailliert auf das den Mitgliedern vorliegende Positionspapier ein und erläutert die dort aufgeführten acht Punkte, die bei der Neuanlage und dem zukünftigen Betrieb von Gewerbeflächen Berücksichtigung und Umsetzung finden sollten.

 

1.)

Alle Zäune, die im Gewerbegebiet errichtet werden, müssen mindestens 25 cm Abstand zum Boden haben, um Wildtieren das Grundstück zugänglich zu machen.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Oeynhausen teilt der NABU-Vorsitzende mit, dass auch eine Höhe von 20 cm denkbar wäre, ein Abstand von 25 cm allerdings im Hinblick auf einen starken Bewuchs effektiver sei. Ratsherr Heilemann weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahr hin, dass möglicherweise ein auf dem Grundstück gehaltener Hund, unter dem Zaun ausbrechen könnte.

 

2.)

Alle Flachdächer müssen eine extensive Begrünung mit mindestens 10 cm Substrathöhe erhalten. Ebenso sollte die hierzu passende Bepflanzung, einschließlich Gräser erfolgen.

 

Der NABU-Vorsitzende erläutert die Vorteile einer Dachbegrünung, auch für Vögel können so weitere Brutplätze geschaffen werden. Ratsherr Heilemann befürchtet, dass die Kosten für eine Grünbedachung sehr hoch sein werden. Ratsherr Knobloch weist noch auf den Vorteil der Regenwasserversickerung hin und geht von einem überschaubaren Kostenrahmen aus.

 

Herr Ostermann erläutert anschließend die weiteren Punkte:

 

3.)

Jegliche Form von Steingärten sind nicht erlaubt.

 

4.)

Jedes Grundstück muss einen Vogelkasten aufhängen. Ab 1500 m2 Grundstücksgröße einen Zweiten, ab 3000 m² einen Dritten, und so weiter. Diese Kästen sollten so weit wie möglich voneinander entfernt aufgehängt werden.

 

5.)

Mindestens 10 % der Grundstücksgröße dürfen nicht versiegelt werden.

 

6.)

Noch nicht bebaute Gewerbeflächen dürfen nur ein Mal pro Jahr nach dem 15. Juli gemäht werden. Vorzugsweise sollte von innen nach außen gemäht werden, sodass Wildtiere eine Fluchtmöglichkeit haben.

 

7.)

Auf noch nicht bebauten Gewerbeflächen sollten Blühwiesen angelegt werden, die nur ein Mal pro Jahr (ca. März bis Anfang April) gemäht werden dürfen.

 

8.)

Rückhaltebecken müssen das zugeführte Wasser speichern und dem Grundwasser durch Versickern zuführen. Erst wenn die Wassermenge ca. 80 % des maximalen Volumens erreicht hat, wird es in das Kanalsystem geleitet. Damit wird auf Zeit ein wichtiger Lebensraum für Amphibien geschaffen, das Kanalsystem entlastet und der Grundwasserspiegel unterstützt.

 

Der NABU-Vorsitzende Ostermann teilt mit, gerade dieser Punkt sei ihm persönlich sehr wichtig und führt fort, bei Berücksichtigung der vorgestellten Punkte werde ein attraktives, zukunftsweisendes und ökologisch wichtiges Gewerbegebiet entstehen.

 

Innerhalb des Ausschusses besteht anschließend Einigkeit darüber, im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen Vorgaben über eine Zertifizierung nachzudenken. Möglicherweise könne auch der NABU ein entsprechendes Zertifikat ausstellen. Herr Ostermann nimmt diese interessante Anregung sehr gern zur Kenntnis und teilt mit, der NABU gebe auch bereits Plaketten für „schwalbenfreundliche Häuser“ aus.

 

Ratsherr Oeynhausen bedankt sich für die interessanten Anregungen, die in vielen Teilen gut umgesetzt werden können. Er sieht allerdings auch das Problem, bestimmte Vorgaben durch harten Zwang durchzusetzen. Er empfiehlt, die „weichen Faktoren“ als Empfehlung auszusprechen und geht davon aus, dass die wirtschaftlich tätigen Unternehmen im Einklang mit der Umwelt agieren möchten.  

 

Die Ausschussvorsitzende bedankt sich abschließend bei Herrn Ostermann für die vielen positiven Impulse, die den Anwesenden heute gegeben werden konnten.