Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 3a entsprechend der vorgestellten Planung in einer vierten Änderung zu ändern. Das entsprechende Verfahren wird damit eingeleitet.

 

 


 

Vor Eintritt in die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt erklärt sich Ratsherr Oeynhausen für befangen.

 

Johannes Groppe führt kurz in den Sachverhalt ein und teilt mit, das Kolping-Bildungswerk plane, auf den Grundstücken in der Weststadt ein neues Förderschulgebäude zu errichten. Zusätzlich solle die Anbindung des Geländes an die Straße „Zum Siechenbach“ im Bereich des Wendehammers hinter dem Bethaus der Mennonitischen Brudergemeinde erfolgen. Da diese Planungen nicht den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes entsprechen, werde zur Verwirklichung des Vorhabens eine Bebauungsplanänderung erforderlich.

 

Die Vorsitzende erteilt nun Frau Klare-Kurtenbach als Geschäftsführerin der Kolping Schulwerk gGmbH aus Paderborn das Wort. Frau Klare-Kurtenbach erklärt, es gebe Überlegungen, am Kolping-Standort im Tegelweg den Bereich des Inklusionsbetriebs „Röstwerkstatt Brakel“ und auch die „Adolph-Kolping-Schule Förderschule“ aus dem jetzigen Gebäudebestand herauszulösen und an den Standorten der jetzigen Gewächshäuser und des Sportplatzes neu zu errichten.

Beide Bereiche sollen für die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des Standortes noch einmal erweitert werden, da sich ein deutlich höherer Bedarf zeige als ursprünglich geplant. Eine Ergänzung zum Berufsbildungswerk sei sowohl kurz- als auch langfristig sehr sinnvoll.

 

Durch diese Erweiterung können wirtschaftliche und auch personelle Synergien für den Standort Brakel entwickelt werden und eine umfassende Abdeckung der Bildungskette von der 1. Klasse der Förderschule über das Förderberufskolleg bis hin zur Ausbildung am Berufsbildungswerk erreicht werden. Zudem werde ein nachhaltiges Bildungsangebot vorgehalten, was für diese Zielgruppe letztendlich auch einen großen Vorteil bedeute, denn gerade für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-10 der Förderschule sei ein abgeschlossenes und eigenes Schulgebäude notwendig, um Sicherheit, Aufsichtspflicht und bestmögliche Förderung im Innen- und Außenbereich gewährleisten zu können.

 

Die Gewächshausfläche sei in der jetzt vorhandenen Größenordnung nicht mehr wirtschaftlich, da die Agentur für Arbeit in diesem Bereich Ausbildungsberufe reduziert habe. Es müsse daher unbedingt über eine Umnutzung nachgedacht werden. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass von den leerstehenden und nicht genutzten Gewächshäusern (Glasdachflächen, Vandalismus) eine Gefahr ausgehe und die Energiekosten extrem hoch seien.

 

Die „Röstwerkstatt Brakel“ etabliere sich inzwischen als Inklusionsbetrieb, in dem immer mehr Menschen mit Handicap arbeiten. Auch hier müsse eine eigene Logistik mit den Anforderungen an einen Inklusionsbetrieb geplant werden, um wirtschaftliche Abläufe entsprechend gewährleisten zu können.

 

Durch die neuen Gebäudeplanungen werden Teilabrisse des bestehenden Bestands erforderlich. Geplant sei hier eine Gebäudegröße von ca. 750 qm Grundfläche in 2-geschossiger Bauhöhe mit Außenflächen (abgeschlossener Schulhofbereich und ein neugestalteter Sportplatz mit einer reduzierten Fläche). Für die Neuplanung der Fläche „Sportplatz – Gewächshäuser“ wäre zudem eine alternative und direkte Zuwegung zum Grundstück wünschenswert, die Planungen dazu befinden sich in der weiteren Abstimmung.

 

Zur Frage des Ratsherrn Knobloch teilt sie mit, eine Realisierung der Maßnahme sei für das Jahr 2024 angedacht, die Höchstgrenze der Schüler/innen liege bei 150 Personen.

 

Ratsherr Löneke teilt mit, seine Fraktion favorisiere in jedem Fall die Zuwegung, die im Plan dargestellt ist. Aufgrund der dort befindlichen Wohnbebauung solle zudem eine Tempo-30-Beschränkung avisiert werden.

 

Die Ratsherren Knobloch und Heilemann kritisieren in diesem Zusammenhang, diese Pläne hätten nicht allen Fraktionen zur Vorberatung vorgelegen. Die Ausschussvorsitzende erläutert, alle Fraktionen hätten die Möglichkeit, den Bürgermeister zu ihren Sitzungen einzuladen und die Pläne dann einzusehen.

 

Michael Engel vom Kreis Höxter stellt den Anwesenden die Planungen anschließend im Detail vor. Zur Anmerkung des Ratsherrn Simon, eine zusätzliche Belastung des Siechenbaches dürfe keines Falls erfolgen, versichert Herr Engel, die Untere Wasserbehörde habe dieses in jedem Fall im Blick.