Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme wie folgt:

 

 

1.      Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Gründung der Westfalen Weser Mobilität GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,00 € durch die Westfalen Weser Beteiligungen GmbH zu. Der Anteil der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH am Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 100 %.

2.      Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen der Satzung der Westfalen Weser Mobilität GmbH als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Brakel damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt der Satzung nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.

3.      Die Vertretung der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsleitung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsleitung der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen, insbesondere die Gesellschaftsverträge abzuschließen.

 


Bürgermeister Temme verweist zum Sachverhalt, dass die Stadt als kommunaler Anteilseigner über das Vorhaben von Westfalen Weser zur Gründung einer Westfalen Weser Mobilität GmbH abzustimmen habe. Ein Diskussionsbedarf ergibt sich dazu nicht.