Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Temme verweist auf den Gesetzesentwurf zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien. Dies gelte als Grundlage, um die Handlungsfähigkeit in besonderen Ausnahmefällen wie z. B. die derzeitige Pandemie oder sonstigen außergewöhnlichen Notfällen durch digitale Sitzungen sicherzustellen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit bleibe auch bei digitalen Sitzungen gewahrt.

 

Andreas Oesselke erklärt zum Gesetzentwurf, dass sich dieser zurzeit in der Abstimmung befinde. Es sei davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf noch weitergehende Änderungen erfahren werde. Sobald das Gesetz beschlossen sei, werde die Verwaltung auf das Thema zurückkommen.