Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Bauausschuss fasst bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich den nachfolgenden Beschluss:

 

Die Fernwärmesatzung zum Neubaugebiet Bohlenweg wird entsprechend dem Entwurf beschlossen und zum Inkrafttreten öffentlich bekannt gemacht.

 


 

Die Ausschussvorsitzende Hogrebe-Oehlschläger begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Geschäftsführer der GNR (Gesellschaft zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe mbH), Jens Hoppe, als Berichterstatter. Herr Hoppe erläutert anhand einer informativen Präsentation die Zielsetzung der GNR. Das Innovationsprojekt: „Aus dem Ort, für den Ort!“ sichere bereits seit über 18 Jahren die Energieversorgung mit nachwachsenden Rohstoffen, fossile Brennstoffe können durch den Einsatz lokaler Hölzer substituiert werden. Er geht anschließend darauf ein, dass rund 5.500 MWh Wärme produziert und an das Kolping Berufsbildungswerk, das Berufsschulzentrum des Kreises Höxter, die Stadt Brakel, die Landwirtschaftskammer NRW und die landwirtschaftliche Buchstelle (WLV Kreisverband) verteilt werden. Die Wärmelieferverträge laufen noch bis Mitte 2023, derzeit gebe es bereits Vertragsverhandlungen mit dem Ziel der Fortführung des Nahwärmeverbunds um weitere 15 Jahre.

 

Herr Hoppe geht anschließend anhand einer Planungsansicht perspektivisch auf die mögliche Versorgung des Neubaugebietes Bohlenweg mit Fernwärme ein und erläutert den Anwesenden in einem Kostenvergleich die Einsparungen im Vergleich zur Gastherme.

 

Die Vorsitzende dankt dem Referenten für seine detaillierten Ausführungen und erteilt zunächst das Wort an Johannes Groppe, der Informationen zum weiteren Verfahren gibt und empfiehlt, den Grundsatzbeschluss heute zu fassen um in das Planverfahren einsteigen zu können. Das künftige Neubaugebiet „Bohlenweg“ solle aus Gründen des Klimaschutzes und im Hinblick auf eine nachhaltige Bauwirtschaft an feste Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien und dem schonenden Umgang mit Ressourcen gebunden werden. Die Fernwärmeversorgung über die in diesem Plangebiet bereits vorhandene Fernwärmeleitung des Holzheizwerkes der GNR sei im Gegensatz zu einzelnen konventionellen Einzelfeuerungsanlagen deutlich weniger CO2-behaftet. Er stellt klar, dass durch die Fernwärmesatzung, die Sicherstellung der tatsächlichen Nutzung von Fernwärme durch einen Anschluss- und Benutzungszwang beschlossen werden soll. Nur der Anschluss aller im Plangebiet zu errichtenden Gebäude trage letztendlich zur Wirtschaftlichkeit des Fernwärmenetzes bei.

 

Die sich ergebenden Anfragen des Ratsherrn Heilemann beantwortet Herr Hoppe wie folgt: Es werden zwei Warmwasserleitungen (Vor- und Rücklauf - 60 Grad bis 90 Grad) verlegt, in den Haushalten komme ein Plattenwärmetauscher zum Einsatz, Pumpen- und Steuerungstechnik werde hausseitig verbaut. Die Verträge beinhalten eine Preisgleitklausel, hier erfolge die quartalsweise Anpassung an die Indizes des Statistischen Landesamtes für Holz- Erdgas- und Lohnkostenpreise. Die Netz- und Rohrleitungen befinden sich im Eigentum der GNR, da die Unterhaltung der Leitungen über den Energieerzeuger erfolge. Die technische Entwicklung schreite stetig voran, daher könne zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine Aussage getroffen werden, wie letztendlich der Stand der Technik in 15 Jahren sei.

 

Ratsherr Koch äußert anschließend seitens der SPD-Fraktion Bedenken zum „zwanghaften“ Anschluss an dieses Netz, er sieht darin mehr Vorteile für den Versorger als für die Anschlussnehmer.

 

Herr Hoppe erläutert, aufgrund der hohen Investitionskosten sei es sehr wichtig, dass alle Anschlussnehmer teilnehmen, um so die Kosten kalkulierbar zu machen. Zu den weiteren Bedenken einer willkürlichen Preisbildung und möglichen Monopolstellung teilt er mit, durch die Vertragsbindung an die Preisindizes des Landesamtes seien die Befürchtungen unberechtigt.

 

Peter Frischemeier bittet die Ausschussmitglieder abschließend das Projekt unbedingt langfristig zu betrachten, denn für die Klimaschutzkommune Brakel sei die Realisierung ein konzeptionell gutes Beispiel für nachhaltige klimafreundliche Energieversorgung.