Sitzung: 17.03.2022 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 0385/2020-2025
Beschluss:
Der
Bauausschuss fasst bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich den nachfolgenden Beschluss:
Die
Fernwärmesatzung zum Neubaugebiet Bohlenweg wird entsprechend dem Entwurf
beschlossen und zum Inkrafttreten öffentlich bekannt gemacht.
Die Ausschussvorsitzende Hogrebe-Oehlschläger begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den
Geschäftsführer der GNR (Gesellschaft zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe
mbH), Jens Hoppe,
als Berichterstatter. Herr Hoppe
erläutert anhand einer informativen Präsentation die Zielsetzung der GNR. Das
Innovationsprojekt: „Aus dem Ort, für den Ort!“ sichere bereits seit über 18
Jahren die Energieversorgung mit nachwachsenden Rohstoffen, fossile Brennstoffe
können durch den Einsatz lokaler Hölzer substituiert werden. Er geht
anschließend darauf ein, dass rund 5.500 MWh Wärme produziert und an das
Kolping Berufsbildungswerk, das Berufsschulzentrum des Kreises Höxter, die
Stadt Brakel, die Landwirtschaftskammer NRW und die landwirtschaftliche
Buchstelle (WLV Kreisverband) verteilt werden. Die Wärmelieferverträge laufen
noch bis Mitte 2023, derzeit gebe es bereits Vertragsverhandlungen mit dem Ziel
der Fortführung des Nahwärmeverbunds um weitere 15 Jahre.
Herr Hoppe
geht anschließend anhand einer Planungsansicht perspektivisch auf die mögliche
Versorgung des Neubaugebietes Bohlenweg mit Fernwärme ein und erläutert den
Anwesenden in einem Kostenvergleich die Einsparungen im Vergleich zur
Gastherme.
Die Vorsitzende dankt dem Referenten für seine
detaillierten Ausführungen und erteilt zunächst das Wort an Johannes Groppe, der Informationen zum weiteren
Verfahren gibt und empfiehlt, den Grundsatzbeschluss heute zu fassen um in das
Planverfahren einsteigen zu können. Das künftige Neubaugebiet „Bohlenweg“ solle
aus Gründen des Klimaschutzes und im Hinblick auf eine nachhaltige
Bauwirtschaft an feste Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien und dem
schonenden Umgang mit Ressourcen gebunden werden. Die Fernwärmeversorgung über
die in diesem Plangebiet bereits vorhandene Fernwärmeleitung des Holzheizwerkes
der GNR sei im Gegensatz zu einzelnen konventionellen Einzelfeuerungsanlagen
deutlich weniger CO2-behaftet. Er stellt klar, dass durch die Fernwärmesatzung,
die Sicherstellung der tatsächlichen Nutzung von Fernwärme durch einen
Anschluss- und Benutzungszwang beschlossen werden soll. Nur der Anschluss aller
im Plangebiet zu errichtenden Gebäude trage letztendlich zur Wirtschaftlichkeit
des Fernwärmenetzes bei.
Die sich ergebenden Anfragen des Ratsherrn Heilemann beantwortet Herr Hoppe wie folgt: Es werden zwei
Warmwasserleitungen (Vor- und Rücklauf - 60 Grad bis 90 Grad) verlegt, in den
Haushalten komme ein Plattenwärmetauscher zum Einsatz, Pumpen- und
Steuerungstechnik werde hausseitig verbaut. Die
Verträge beinhalten eine Preisgleitklausel, hier erfolge die
quartalsweise Anpassung an die Indizes des Statistischen Landesamtes für Holz-
Erdgas- und Lohnkostenpreise. Die Netz- und Rohrleitungen befinden sich im
Eigentum der GNR, da die Unterhaltung der Leitungen über den Energieerzeuger
erfolge. Die technische Entwicklung schreite stetig voran, daher könne zum
jetzigen Zeitpunkt auch noch keine Aussage getroffen werden, wie letztendlich
der Stand der Technik in 15 Jahren sei.
Ratsherr Koch
äußert anschließend seitens der SPD-Fraktion Bedenken zum „zwanghaften“
Anschluss an dieses Netz, er sieht darin mehr Vorteile für den Versorger als
für die Anschlussnehmer.
Herr Hoppe
erläutert, aufgrund der hohen Investitionskosten sei es sehr wichtig, dass alle
Anschlussnehmer teilnehmen, um so die Kosten kalkulierbar zu machen. Zu den
weiteren Bedenken einer willkürlichen Preisbildung und möglichen
Monopolstellung teilt er mit, durch die Vertragsbindung an die Preisindizes des
Landesamtes seien die Befürchtungen unberechtigt.
Peter Frischemeier
bittet die Ausschussmitglieder abschließend das Projekt unbedingt langfristig
zu betrachten, denn für die Klimaschutzkommune Brakel sei die Realisierung ein
konzeptionell gutes Beispiel für nachhaltige klimafreundliche
Energieversorgung.