Beschluss:
Der Betriebsausschuss beschließt bei 1 Stimmenthaltung einstimmig:
Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der aktuellen Planungen zu prüfen, welche der neu zu errichtenden Gebäude auf dem Betriebsgelände der städtischen Werke geeignet sind, mit begrünten Dächern versehen zu werden. Die Prüfung erfolgt unter ökonomischen, ökologischen und finanzpolitischen Gesichtspunkten und soll die folgenden Aspekte beinhalten:
- Größe der jeweiligen Dachflächen
- Kosten und Folgekosten im Vergleich zu konventionellen Dächern
Anregung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Betriebsbesichtigung
der Werke in Brakel.
Die Anregung zur Besichtigung des Betriebsgeländes wird von den Mitgliedern des Ausschusses befürwortet und darüber hinaus angeregt, möglichst alle Mitglieder des Rates zu diesem Termin einzuladen. Es besteht nach einem kurzem Austausch Einigkeit darüber, die Begehung aufgrund des erhöhten Zeitaufwandes und der Weitläufigkeit des Geländes nicht direkt vor der nächsten Sitzung des Ausschusses terminieren zu wollen.
Bürgermeister Temme schlägt seitens der Verwaltung vor, nach einem separaten Termin zu suchen und eine Einladung an alle Mitglieder des Rates zu richten.
Der
Ausschussvorsitzende, Ratsherr Giefers,
bezieht im Hinblick auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kurz
Stellung. Er teilt mit, dieser Prüfungsauftrag sei bereits in der vorletzten
Sitzung an die Verwaltung erteilt worden. Ratsherr Knobloch entgegnet, dieses sei seitens seiner Fraktion nicht so
verstanden worden, daher sei der Antrag zur heutigen Sitzung gestellt worden.
Christof
Münstermann verdeutlicht
anschließend anhand einer Präsentation welche Möglichkeiten sich im Hinblick auf
eine Grünbedachung überhaupt im Bereich des Betriebsgeländes der Werke bieten.
Er stellt die verschiedenen Gebäude, die mit Flachdächern errichtet werden,
kurz vor. Beim Erweiterungsbau der Schlammentwässerung sei auf der gesamten
Dachfläche in Größe von ca. 130 m² eine Begrünung möglich. Ebenso verhält es
sich bei der Halle für die CARIX-Anlage, Behälter und Netzpumpen, denn hier
befinde sich im nördlichen Abschnitt ebenfalls ein für die Gründachausführung
geeignetes Dach in Größe von ca. 130 m². Das Dach der Filterhalle der
Mikroschadstoffelimination (4. Reinigungsstufe) hingegen sei nach Aussage des
Fachplaners nicht als Gründach geeignet, da die dort befindliche Technik im
Wartungs- oder Störfall durch das Dach zugänglich gehalten werden müsse, wie beispielsweise
bei einer Demontage oder dem Wechsel der Filteranlage.
Eine
Aussage zu den Mehrkosten könne zudem zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
getroffen werden, teilt Christof Münstermann
abschließend mit.
Ratsherr
Rissing regt in diesem
Zusammenhang an, auch die Möglichkeit der Installation von
Photovoltaikanlagen zu prüfen.
Ratsherr Knobloch empfiehlt
ebenfalls, bei der Statik immer
möglichst beide Optionen
zu berücksichtigen.
Bürgermeister
Temme geht davon aus, dass im
Hinblick auf die Installation von Photovoltaikanlagen eine Prüfung künftig vorgeschrieben und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
verpflichtend werde. Hier bleibe
letztendlich abzuwarten,
wann sich die Bundesregierung dieser Thematik annehme.
Zur
Anmerkung des Ratsherrn Hanisch,
eine Entscheidung aufgrund der enormen Preissteigerungen
erst nach Vorlage der
Kostenaufstellung fällen zu wollen, teilt der Ausschussvorsitzende Giefers mit, heute sei lediglich der
Prüfauftrag an die
Verwaltung zu beschließen.