Beschluss
Die vorgeschlagenen Vergabekriterien werden wie folgt erweitert:
b. Arbeitsplatz
Die Stadt Brakel ist seit
mindestens 2 Jahren Arbeitsort für eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung (auch für Teilzeit; Nachweis vom Arbeitgeber erforderlich). Dies
gilt gleichermaßen für Beamte und Selbstständige mit Geschäftssitz in Brakel: 20
Punkte
Der Bewerber hat seit
mindestens 5 Jahren seinen Wohnsitz in Brakel, übt seine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung jedoch außerhalb des Stadtgebietes
aus, dies gilt gleichermaßen für Beamte:
10 Punkte
f. „Rückkehrer“
Der Bewerber hatte vom
Zeitpunkt seiner Geburt an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne
Unterbrechung seinen Wohnsitz in Brakel und kehrt nach Fortzug in das
Stadtgebiet Brakel zurück: 10 Punkte
Ergänzende Vergabemöglichkeit:
Bewerber, welche die zu
beschließenden Vergabekriterien nicht erfüllen (0 Punkte), können bei
vorliegender, rechtzeitiger Bewerbung ein Grundstück zugewiesen bekommen.
Voraussetzung hierfür ist, dass jeder berücksichtigungsfähige Bewerber ein
Grundstück erhalten hat und Grundstücke frei bleiben. Liegen mehrere solcher
Bewerbung, die im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden können (0
Punkte) vor als Grundstücke vorhanden sind, entscheidet das Los.
Louisa Lücke-Richter gibt den Anwesenden einen
Überblick über den aktuellen Sachstand.
Sie erläutert, der
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing habe die Angelegenheit am
02.12.2021 vorberaten und mehrheitlich beschlossen, den Begriff der
„Rückkehrer“ in die Vergaberichtlinien mit aufnehmen zu wollen.
Als Rückkehrer werden
Personen definiert, die vom Zeitpunkt ihrer Geburt an bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres ohne Unterbrechung ihren Wohnsitz in Brakel hatten und nach
Fortzug in das Stadtgebiet zurückkehren. Der Ausschuss empfiehlt, hier einen
Wert von 10 Punkten anzusetzen.
Frau Lücke-Richter geht anschließend auf die weiteren Eingaben von
Bürgern ein, die wie folgt Berücksichtigung in den Richtlinien finden sollten:
b. Arbeitsplatz
- Der Bewerber hat seit mindestens 5 Jahren
seinen Wohnsitz in Brakel, übt seine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung jedoch außerhalb des Stadtgebietes aus, dies gilt
gleichermaßen für Beamte: 10 Punkte
Bewerber, welche die zu
beschließenden Vergabekriterien nicht erfüllen (0 Punkte), können bei
vorliegender, rechtzeitiger Bewerbung ein Grundstück zugewiesen bekommen.
Voraussetzung hierfür ist, dass jeder berücksichtigungsfähige Bewerber ein
Grundstück erhalten hat und Grundstücke frei bleiben.
Liegen mehrere solcher
Bewerbung, die im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden können (0
Punkte) vor als Grundstücke vorhanden sind, entscheidet das Los.
Die weiteren Einwände sollten
allerdings unberücksichtigt bleiben, denn die Punktedifferenzierung des
Kriteriums „Ehrenamt“ sei aus Sicht der Verwaltung ausreichend und aus den
Grundstücksverkäufen der letzten Jahre werde keine Nachfrage von Rentnern an
Baugrundstücken ersichtlich.