Beschluss: einstimming bei 1 Enthaltung

Beschluss

 

Der Bauausschuss beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig, die Baugrundstücke im Baugebiet Bohlenweg anhand der Vergabekriterien für städt. Baugrundstücke im Kernstadtbereich zu vermarkten.

 

Die vorgeschlagenen Vergabekriterien werden wie folgt erweitert:

 

b. Arbeitsplatz

Die Stadt Brakel ist seit mindestens 2 Jahren Arbeitsort für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (auch für Teilzeit; Nachweis vom Arbeitgeber erforderlich). Dies gilt gleichermaßen für Beamte und Selbstständige mit Geschäftssitz in Brakel: 20 Punkte

 

Der Bewerber hat seit mindestens 5 Jahren seinen Wohnsitz in Brakel, übt seine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung jedoch außerhalb des Stadtgebietes aus, dies gilt gleichermaßen für Beamte: 10 Punkte

 

f. „Rückkehrer“

Der Bewerber hatte vom Zeitpunkt seiner Geburt an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Unterbrechung seinen Wohnsitz in Brakel und kehrt nach Fortzug in das Stadtgebiet Brakel zurück: 10 Punkte

 

Ergänzende Vergabemöglichkeit:

Bewerber, welche die zu beschließenden Vergabekriterien nicht erfüllen (0 Punkte), können bei vorliegender, rechtzeitiger Bewerbung ein Grundstück zugewiesen bekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass jeder berücksichtigungsfähige Bewerber ein Grundstück erhalten hat und Grundstücke frei bleiben. Liegen mehrere solcher Bewerbung, die im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden können (0 Punkte) vor als Grundstücke vorhanden sind, entscheidet das Los.

 

 


Louisa Lücke-Richter gibt den Anwesenden einen Überblick über den aktuellen Sachstand.

 

Sie erläutert, der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing habe die Angelegenheit am 02.12.2021 vorberaten und mehrheitlich beschlossen, den Begriff der „Rückkehrer“ in die Vergaberichtlinien mit aufnehmen zu wollen.

 

Als Rückkehrer werden Personen definiert, die vom Zeitpunkt ihrer Geburt an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Unterbrechung ihren Wohnsitz in Brakel hatten und nach Fortzug in das Stadtgebiet zurückkehren. Der Ausschuss empfiehlt, hier einen Wert von 10 Punkten anzusetzen.

 

Frau Lücke-Richter geht anschließend auf die weiteren Eingaben von Bürgern ein, die wie folgt Berücksichtigung in den Richtlinien finden sollten:

 

b. Arbeitsplatz

  • Der Bewerber hat seit mindestens 5 Jahren seinen Wohnsitz in Brakel, übt seine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung jedoch außerhalb des Stadtgebietes aus, dies gilt gleichermaßen für Beamte: 10 Punkte

 

Bewerber, welche die zu beschließenden Vergabekriterien nicht erfüllen (0 Punkte), können bei vorliegender, rechtzeitiger Bewerbung ein Grundstück zugewiesen bekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass jeder berücksichtigungsfähige Bewerber ein Grundstück erhalten hat und Grundstücke frei bleiben.

Liegen mehrere solcher Bewerbung, die im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden können (0 Punkte) vor als Grundstücke vorhanden sind, entscheidet das Los.

 

Die weiteren Einwände sollten allerdings unberücksichtigt bleiben, denn die Punktedifferenzierung des Kriteriums „Ehrenamt“ sei aus Sicht der Verwaltung ausreichend und aus den Grundstücksverkäufen der letzten Jahre werde keine Nachfrage von Rentnern an Baugrundstücken ersichtlich.