Beschluss: mit Erweiterung mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing beschließt bei 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich als Beschlussempfehlung für den Rat, die Baugrundstücke im Baugebiet Bohlenweg anhand der Vergabekriterien für städt. Baugrundstücke im Kernstadtbereich zu vermarkten.

 

Zusätzlich wird Begriff der „Rückkehrer“ wird wie folgt mit in die Vergaberichtlinien mit aufgenommen:

 

f. „Rückkehrer“

Der Bewerber hatte vom Zeitpunkt seiner Geburt an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Unterbrechung seinen Wohnsitz in Brakel und kehrt nach Fortzug in das Stadtgebiet Brakel zurück: 10 Punkte

 


 

Peter Frischemeier führt in den Sachverhalt ein, im künftigen Baugebiet Bohlenweg in der Kernstadt stehen nach der Erschließung 40 Baugrundstücke zur Vermarktung zur Verfügung.

Die Verwaltung führe hierzu eine allgemeine Interessentenliste, in die sich Bauwillige bereits unverbindlich und kostenfrei eintragen lassen können. Es seien zum jetzigen Zeitpunkt bereits ca. 70 Anfragen von Bauinteressenten zu diesem Baugebiet eingegangen. Aufgrund der hohen Nachfrage sollen nunmehr Vergaberichtlinien aufgestellt werden, nach denen zukünftig Baugrundstücke in der Kernstadt vergeben werden können.

 

Die Vergabe im Bohlenweg solle mit Hilfe eines Punktesystems durchgeführt werden, um die Auswahl unter den Bewerbern zu erleichtern, ohne dass ein Rechtsanspruch Dritter begründet werde.

 

Ratsherr Flore regt an, die Richtlinien auch um den Begriff der „Rückkehrer“ zu erweitern, denn auch Personen, die in ihren Heimatort „Brakel“ zurückkehren, sollen im Punktesystem Berücksichtigung finden.

 

Anschließend verständigt sich der Ausschuss nach einem regen Meinungsaustausch auf eine mögliche Personengruppe, die unter den Begriff der „Rückkehrer“ fallen sollte, und zwar Personen, die zum Zeitpunkt der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ihren Wohnsitz in Brakel hatten und nach dem Fortzug in ein anderes Stadtgebiet hierher zurückkehren.

 

Bürgermeister Temme gibt den Mitgliedern in diesem Zusammenhang einen kurzen Überblick über die Arbeit der Rückkehragentur der GfW Höxter, die dem Ausschuss seinerzeit durch den Geschäftsführer, Herrn Stolte, vorgestellt wurde.

 

Auf Nachfrage der Ratsfrau Beineke im Hinblick auf die in den Richtlinien verankerte 10-Jahresfrist und unvorhersehbare Lebensumstände der Betroffenen, wie beispielsweise der Verlust der Arbeitsstelle, verweist Peter Frischmeier auf die sogenannte „Härtefallregelung“, hier könne der Rat der Stadt Brakel dann im Einzelfall eine Entscheidung treffen.

 

Der Ausschussvorsitzende Oeynhausen sieht in der Berücksichtigung der „Rückkehrer“ ein sehr positives und richtiges Signal. Er bittet anschließend um ein Meinungsbild des Ausschusses.

 

Beschluss:

 

Die Mitglieder beschließen mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung, der Begriff der „Rückkehrer“ soll mit in die vorgeschlagenen Vergaberichtlinien aufgenommen werden.

 

Anschließend erfolgt die Erweiterung des Beschlusses der Austausch über eine mögliche Definition des Begriffes der „Rückkehrer“ und die zu vergebende Punktzahl.

Der Ausschussvorsitzende Oeynhausen formuliert die folgende Beschlusserweiterung:

Unter den Begriff der Rückkehrer sollen Bewerber fallen, die vom Zeitpunkt ihrer Geburt an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Unterbrechung ihren Wohnsitz in Brakel hatten und nach ihrem Fortzug in das Stadtgebiet Brakel zurückkehren. Als angemessen wird hier eine Punktzahl von 10 vorgeschlagen.