Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Der Ausschussvorsitzende erteilt das Wort an Alexander Kleinschmidt, der den Mitgliedern einen umfassenden Überblick über den dritten Programmaufruf zum Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021 gibt.

 

Mit diesem landeseigenen Innenstadtfonds hat sich das Land NRW ein eigenes Sofortprogramm aufgelegt, in dem insgesamt bereits rd. 70 Millionen Euro bewilligt wurden.

 

In die bisherigen Förderbausteine seien Neuerungen eingearbeitet und als neuer Fördergegenstand die „Schaffung von Innenstadt-Qualitäten“ integriert worden.

 

Förderfähig sei in diesem die Aufwertung des öffentlichen Raumes durch Ausstattungen unterschiedlicher Elemente, wie z.B.: Stadtbäume in mobilen Pflanzkübeln, Stadtgrün-Elemente, wie mobile Pflanzkübel inkl. Erstbepflanzung, Generationsgerechte Möblierungselemente, wie z.B. innovative Stadt-Liegen, Stadt-Bänke, Spielgeräte, Wasserstellen oder auch Kunstobjekte, Wallpaintings und Street-Art.

 

Für jedes Fördergebiet (Konzentrationsbereich) können zu diesem Baustein Mittel i.H.v. maximal 200.000,- € beantragt werden, wobei der Fördersatz im Sofortprogramm Innenstadt NRW 90 % betrage. Entsprechende Anträge zum Programmaufruf (aus Oktober 2021) waren bis zum 15.11.2021 einzureichen. Die Verwaltung habe einen Änderungsantrag zur Inanspruchnahme der Umbaupauschalen im bereits bewilligten Baustein „Verfügungsfonds Anmietung“ sowie einen Folgeantrag zur Ergänzung des Bausteins „Schaffung von Innenstadt-Qualitäten“ für zusätzliche Mittel i.H.v. 200.000,- € gestellt. Mit einer Entscheidung über die Programmbewilligungen sei voraussichtlich im Dezember 2021 zu rechnen.

 

Der Ausschussvorsitzende ist sehr froh, dass es zur Attraktivitätssteigerung der Brakeler Innenstadt weitere Fördermöglichkeiten geben wird.

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.