Sitzung: 02.12.2021 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0340/2020-2025
Der Ausschussvorsitzende erteilt das Wort an Alexander Kleinschmidt, der den Mitgliedern einen
umfassenden Überblick über den dritten Programmaufruf zum Sofortprogramm zur
Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021 gibt.
Mit diesem landeseigenen Innenstadtfonds hat sich das
Land NRW ein eigenes Sofortprogramm aufgelegt, in dem insgesamt bereits rd. 70
Millionen Euro bewilligt wurden.
In die bisherigen Förderbausteine seien Neuerungen
eingearbeitet und als neuer Fördergegenstand die „Schaffung von
Innenstadt-Qualitäten“ integriert worden.
Förderfähig sei in diesem die Aufwertung des
öffentlichen Raumes durch Ausstattungen unterschiedlicher Elemente, wie z.B.:
Stadtbäume in mobilen Pflanzkübeln, Stadtgrün-Elemente, wie mobile Pflanzkübel
inkl. Erstbepflanzung, Generationsgerechte Möblierungselemente, wie z.B.
innovative Stadt-Liegen, Stadt-Bänke, Spielgeräte, Wasserstellen oder auch
Kunstobjekte, Wallpaintings und Street-Art.
Für jedes Fördergebiet (Konzentrationsbereich) können
zu diesem Baustein Mittel i.H.v. maximal 200.000,- € beantragt werden, wobei
der Fördersatz im Sofortprogramm Innenstadt NRW 90 % betrage. Entsprechende
Anträge zum Programmaufruf (aus Oktober 2021) waren bis zum 15.11.2021
einzureichen. Die Verwaltung habe einen Änderungsantrag zur Inanspruchnahme der
Umbaupauschalen im bereits bewilligten Baustein „Verfügungsfonds Anmietung“
sowie einen Folgeantrag zur Ergänzung des Bausteins „Schaffung von
Innenstadt-Qualitäten“ für zusätzliche Mittel i.H.v. 200.000,- € gestellt. Mit
einer Entscheidung über die Programmbewilligungen sei voraussichtlich im
Dezember 2021 zu rechnen.
Der Ausschussvorsitzende ist sehr froh, dass es zur
Attraktivitätssteigerung der Brakeler Innenstadt weitere Fördermöglichkeiten
geben wird.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Stadtmarketing nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.