Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 3

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen dem Rat der Stadt Brakel die der Sitzungsvorlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2022 zu erlassen.

 


Bürgermeister Temme erteilt das Wort an Kämmerer Dominik Schlenhardt.

 

Herr Schlenhardt stellt klar, dass das Eckpunktepapier zum neuen Gemeindefinanzierungsgesetzt (GFG) 2022 eine Neuerung bei der Ermittlung der fiktiven Hebesätze dahingehend vorsehe, aufgrund der zukünftigen Unterscheidung zwischen dem kreisangehörigen und kreisfreien Raum. Hierbei gehe es um die Abschaffung der langvorherrschenden Benachteiligung des kreisangehörigen Raumes, da die „Preistreiber“ bei der Berechnung der fiktiven Hebesätze bei den kreisfreien Kommunen zu finden seien, führt Dominik Schlenhard aus. Unterm Strich stehe eine Erhöhung bei der Grundsteuer B des fiktiven Hebesatzes auf 479 v. H. Daher schlage die Verwaltung vor, den Hebesatz bei der Grundsteuer B auf das Niveau der fiktiven Hebesätze anzupassen, um Nachteilen bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen entgegenzuwirken. Im gleichen Zuge solle die Grundsteuer A in gleicher prozentualer Höhe auf den Hebesatz 302 v. H. angepasst werden.

 

Bürgermeister Temme dankt Herrn Schlenhardt für seine Ausführungen. Insgesamt habe dies Auswirkungen auf den Haushalt von ca. 202.000 €.

 

Ratsherr Heilemann kritisiert daraufhin, dass, entgegen des Vorgehens der vergangenen Jahre, keine Senkung auf den fiktiven Hebesatz bei der Gewerbesteuer vorgesehen sei.

 

Ratsherr Multhaupt erklärt, der Erhöhung nicht zustimmen zu wollen, da er - wie in der Vergangenheit auch - erst einen Blick auf die Haushaltsplan-Daten 2022 werfen wolle.

 

Ratsherr Hanisch verweist auf die Belastungen durch die steigenden Umlagen und fehlende Einnahmen wie z.B. aus dem Forsthaushalt. Aus diesem Grund sehe seine Fraktion keine Möglichkeit, dieser Erhöhung zu umgehen. Er könne auch kein Verständnis aufbringen, für die Senkung des fiktiven Hebesatzes bei der Gewerbesteuer durch das Land.

 

Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger stimmt einer Erhöhung, auch aufgrund der steigenden Kreisumlage zu.

Hierzu verdeutlich Bürgermeister Temme, dass die Erhöhung der Kreisumlage eine Mehrbelastung von ca. 900.000 € für die Stadt bedeute.