Der Vorsitzende Flore erläutert, was seitens des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Kriterien für die Bezeichnung „Allee“ sind. Diese sind besonders zu schützen, da sie u. a. Zugvögel Orientierung geben und ein besonderes Element in unserer Kulturlandschaft sind.

 

Die Baumreihen links und rechts der K 19 Richtung Herste erfüllen diese Kriterien. Dass es zu Nachteilen durch die Eintragung kommen werde, sei nicht bekannt.

 

Beschluss:

 

Der BZA beschließt einstimmig, die Baumreihe an der K 19 Richtung Herste in das Alleekataster des Landes NRW eintragen zu lassen.