Hierzu nennt der Vorsitzende Disse folgende Baumaßnahmen:

 

-       Wohnungsumbau Mühlenberg 17

-       Nutzungsänderung Gebäude Ellernbruch 1

 

Die Stadt Brakel schreibt jeweils hierzu:

Es bestehen keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben in Fortführung der bestehenden baulichen Nutzung; das Einvernehmen wird erteilt.

 

-       Verfahren nach dem BimschG für eine Windkraftanlage im Außenbereich

 

Die Stadt Brakel schreibt hierzu:

Es bestehen Bedenken gegen das geplante Vorhaben, das gegen die Konzentrationszonen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Brakel (30. Änderung) verstößt; das Einvernehmen wird nicht erteilt.

Hilfsweise wird die Zurückstellung nach § 15 Abs. 3 BauBG beantragt.