Defibrillator

Es besteht aus der Bürgerschaft der Wunsch, für die Meinolfushalle und die benachbarte Sportanlage einen Defibrillator zu beschaffen. Der BZA unterstützt diesen Wunsch ausdrücklich. Es sollen in einem ersten Schritt Fördermöglichkeiten, mögliche Standorte sowie eine Kostenbeteiligung durch die Vereine geprüft werden.

 

Grünpflege/-schnitt an der Aufstellfläche des Maibaums

Die Stadt Brakel wird spätestens im Frühjahr um einen Rückschnitt der Bäume an der Aufstellfläche des Maibaums gebeten, um ein zukünftig das Aufstellen des Maibaums zu ermöglichen.

 

Grünpflege/-schnitt am Standort der Fahnenmasten am Ortseingang

Die Stadt Brakel wird spätestens im Frühjahr um eine großzügigen Freischnitt der Fahnenmasten gebeten.

 

Pappeln im Hohlen Graben/Lehmberg

Die Stadt Brakel wird gebeten, die Pappeln im Hohlen Graben, insbesondere am Abweig Lehmberg zu fällen.

 

Obstbäume im Hohlen Graben

Die Stadt Brakel wird um einen Ortstermin unter Beteiligung des BZA gebeten. Ziel des Termins ist die Abstimmung der erforderlichen Arbeiten zum Freischnitt der Obstbäume.

 

Baumbestand der Ortschaft

Die Stadt Brakel (Frau Bernkopf) wird um Teilnahme an der nächsten BZA-Sitzung gebeten. Das Bellerser Ortsbild wird in hohem Maße von Baumbestand geprägt. Auch entlang der außerörtlichen Wanderwege besteht eine Verkehrssicherungspflicht der Eigentümer. Die Stadt Brakel wird um Information über den Baumbestand und die Ergebnisse der regelmäßig durchzuführenden Baumschau gebeten.

 

Straßen- und Wegekonzept

Für die Straße „Im Hohlen Graben“ ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Brakel zwischen Eulenberg und Abzweig in Richtung im Schling (Lehmberg) eine Unterhaltungsmaßnahme geplant. Die Maßnahme unterliegt voraussichtlich nicht der anteiligen Finanzierung durch die Grundstückseigentümer.

 

Gestaltungssatzung

Zur konkreten Anfrage aus der Bürgerschaft zu Vorgaben an die Dachform wird auf § 4 der vorgenannten Gestaltungssatzung verwiesen. Demnach dürfen Hauptgebäude nur mit steil geneigten Dächern errichtet werden. Anbauten und Nebengebäude können hingegen mit geringerer Dachneigung, also auch als Flachdach, errichtet werden. Die Ausführung von Flachdächern als Grünbedachung ist im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung ausdrücklich zu begrüßen.

 

Die bestehende Gestaltungssatzung stammt aus dem Jahr 1993. Nach nunmehr fast 30-jähriger Laufzeit besteht aus Sicht des BZA ggf. Anpassungsbedarf. Es besteht Einigkeit darüber, die grundsätzlichen Ziele der Gestaltungssatzung (Erhaltung und Schutz der Eigenart des Orts- und Straßenbildes) weiterführen zu wollen. Dennoch dürfen die Vorgaben der Gestaltungssatzung nicht dazu führen, dass Gebäude im Altbestand keiner Nachnutzung, z.B. durch junge Familien zugeführt werden können.

 

Erste Vorschläge zur Anpassung der Gestaltungssatzung sollten im Rahmen der nächsten BZA-Sitzung diskutiert werden.

 

Nachrüstung der Meinolfushalle mit Belüftungsanlage

Der aktuelle Sachstand ist aktuell nicht bekannt. Der BZA weist auf aktuell noch bestehende Fördermöglichkeiten hin und bittet die Stadt Brakel um die weitere Prüfung.

 

Agrarhistorischer Wanderweg

Aktuell fehlen insbesondere oberhalb des Schmandberges Sitzgelegenheiten. Aufgrund der schwierigen Zugänglichkeit des Geländes wird vorgeschlagen, eine Bank, bestehend aus Betonbauteilen und Kunststoffanlage dauerhaft zu installieren.

 

Hochwassergefahr für Bellersen

Es wird auf das Kartenwerk des Informationssystems ELWAS der Landesumweltverwaltung NRW hingewiesen. Entsprechende Informationen stehen unter www.elwasweb.nrw.de (Reiter „Karte“, „Oberflächengewässer“, OW Hochwasser“) zur Verfügung.