Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss stimmt einer vorhabenbezogenen Bebauungsplanung zur Errichtung einer Diskothek gemäß vorliegendem Planvorentwurf/ -entwurf einstimmig zu und beschließt dementsprechend, den Bebauungsplan Nr. 33 „Industriegebiet Brakel West - Riesel“ in der Kernstadt Brakel in einer 2. Änderung durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Diskothek“ zu ändern.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt StBOAR Groppe das Wort, der gemäß Vorlage einleitet.

 

Der Vorsitzende erteilt Herrn Engel das Wort, der die Planung vorstellt.

 

Diese besondere Planform habe die Vorteile, nur für eine Nutzung bindend und nicht an den Katalog der Baunutzungsverordnung gebunden zu sein. Zum Plan und Vorhaben müsse es später einen sog. Durchführungsvertrag geben. Das Plangebiet werde daher kein Industriegebiet „GI“ beinhalten, jedoch solle der Schutzmaßstab eines solchen gelten. Die textlichen Festsetzungen seien genau auf das Vorhaben abgestimmt. Dieses entspreche dem Umfang eines üblichen Gewerbebetriebes.

 

Ratsherr Hartmann sagt, ihm scheine die Stellplatzanzahl zu gering bemessen zu sein.

 

Herrn Engel erwidert, diese sei nach Bauordnung ausreichend. Ein Parken im öffentlichen Straßenraum sei jedoch möglich.

 

StBOAR Groppe hinterfragt die Notwendigkeit der Festsetzung einer maximalen Stellplatzanzahl.

 

Herrn Engel verneint diese, jedoch trete eine Begrenzung durch die Flächengröße ein. Im Übrigen müsse bei Nichtumsetzung der Planung der Bebauungsplan aufgehoben werden, um eine gewerbliche Nutzungsmöglichkeit fortzusetzen.

 

Ratsherren Lohre, Disse und Aßmann sprechen sich dafür aus, die maximale Stellplatzanzahl entfallen zu lassen, um bei der Vorhabenumsetzung flexibler zu sein.

 

Herrn Engel sagt dies zu. Er erläutert die einzuhaltenden Lärmwerte in einem „GI“. Hier seien 70 dB(A) ausschlaggebend, tagsüber und nachts. Einen gewissen Entwicklungsspielraum werde der Plan für das Vorhaben vorhalten. Eine Festsetzung des inneren Lärmpegels als Reglementierungskriterium für den nach außen dringenden Lärm sei zwar möglich, für den Investor jedoch nicht zweckmäßig.

 

StBOAR Groppe erläutert auf Nachfrage das weitere Bebauungsplanverfahren.