Bürgermeister Temme
bittet Johannes Groppe zu berichten,
dieser geht auf die Bauausschuss-Sitzung ein, in der der TOP bereits beraten
wurde. Die
Offenlegung der Planentwürfe im sog.
Parallelverfahren habe anschließend zusammen mit der herkömmlichen
Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange stattgefunden.
a. Beratung
von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
Westnetz GmbH
Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb bzw.
am Rande des Plangebiets Gasleitungen des
Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und
Betrieb gefährden, dürften nicht vorgenommen werden. Auch müsse geprüft werden, ob im Zuge der Ausbaumaßnahmen das Gasversorgungsnetz erweitert bzw. geändert werden müsse. Aus diesem Grund sei eine rechtzeitige
Abstimmung/ Koordinierungsgespräch mit dem Baulastträger unter
vorheriger Übersendung aussagefähiger Ausbaupläne anzustreben. Bezüglich eventuell geplanter Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Plangebiet
seien die einschlägigen Bestimmungen zu beachten.
Die
Verwaltung schlage vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die
Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen spiele erst im
späteren Baugeschehen eine Rolle. Eine rechtzeitige Abstimmung hierzu werde
erfolgen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH zu Gasleitungen
des Versorgungsnetzes innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets und der
darauf bezogenen Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der
Versorgungsanlagen aus vorgenannten
Gründen einstimmig zur Kenntnis.
Kreis
Höxter
Dessen Stellungnahme beinhalte folgende Punkte:
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs betrifft eine Kompensationsfläche
(schraffiert) bzgl. der Umwandlung von Dauergrünland in der Gemarkung Bellersen
(konkretes, noch im Baugenehmigungsverfahren befindliches Bauvorhaben im
Außenbereich, Anm. d. Red.). Vorhandene Kompensationsflächen seien
planungsrelevant. Bei zwingendem Bedarf sei der Zugriff, sofern der Artenschutz
nicht entgegensteht, zulässig. Hierfür wäre dann von der Stadt ein erneuter gleichwertiger
Ausgleich zu schaffen. Vorbehaltlich des Nachweises der ordnungsgemäßen,
gemeinwohlverträglichen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers
bestehen aus abwasserrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen das
geplante Vorhaben. Das
anfallende Niederschlagswasser ist ortsnah zu versickern, zu verrieseln
oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten.
Die
Verwaltung schlage vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
(Erster Punkt)
Die betreffenden Flächen sollen im Rahmen eines konkreten
privaten Bauvorhabens der Kompensation des damit verbundenen Eingriffs in Natur
und Landschaft dienen. Dies wurde der Stadtverwaltung im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens nicht mitgeteilt. Sowohl aus eigentumsrechtlicher Sicht
als im Zuge des laufenden Baugenehmigungsverfahrens werden diese Flächen
allerdings nicht zum Tragen kommen, da der Antragsteller mit der
Baugenehmigungsbehörde nach einer alternativen Lösung für die
Kompensationsflächen suchen muss (nach telefonischen Rücksprachen der
Verwaltung mit dem Kreis Höxter, u.a. der Abt. Bauen, Fr. Kalkhardt). Die Belange der Bauleitplanung
gehen denen aus einem schwebenden Bauantragsverfahren vor.
(Zweiter
Punkt) Der Nachweis der ordnungsgemäßen, gemeinwohlverträglichen
Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers werde auf Planungsebene abschließend
in der Planbegründung geführt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zur Betroffenheit
des Bebauungsplangebiets von einer Kompensationsfläche im Zuge eines konkreten,
noch im Baugenehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhabens sowie zum Nachweis
einer ordnungsgemäßen, gemeinwohlverträglichen Beseitigung des anfallenden
Niederschlagswassers aus vorgenannten Gründen einstimmig zur Kenntnis.
b. Feststellungsbeschluss
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig,
den Entwurf zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel durch
abschließenden Beschluss festzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach
Einholung der Genehmigung der Bezirksregierung Detmold die Verbindlichkeit
dieser Planänderung herbeizuführen.
c. Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 6 „Neue
Wohnbaufläche“ im Stadtbezirk Brakel-Bökendorf gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.
Der räumliche Geltungsbereich liegt im Westen der Ortschaft Bökendorf unmittelbar südlich der
August-von-Haxthausen-Straße.
Er ist
Teil der Gemarkung Bökendorf und
umfasst in der Flur 6 die Flurstücke
108 tlw., 164 und 165 sowie 6/2 tlw.
d. Zusammenfassende
Erklärung
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Brakel nimmt die zusammenfassende Erklärung zur
Flächennutzungsplanänderung einstimmig
zur Kenntnis.