Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt bei 1 Gegenstimme mehrheitlich, eine Vorkaufsrechtssatzung gemä3 § 25 Absatz 1 Nr. 2 BauGB entsprechend dem anliegenden Entwurf aufzustellen.

 


 

Johannes Groppe erläutert den Sachverhalt lt. Vorlage, die Stadt Brakel plane den Erwerb der „Alten Molkerei“ in Gehrden. Durch das Baulandmobilisierungsgesetz soll den Gemeinden künftig ein Vorkaufsrecht für sogenannte „Schrottimmobilien“ eingeräumt werden, welches gesetzlich in § 24 BauGB verankert werden soll. Das Gesetz befinde sich aktuell jedoch erst in der 1. Lesung im Bundestag, mit einem Beschluss dieses Gesetztes durch den Bundesrat sei somit erst im Herbst 2021 zu rechnen. Aus den vorgenannten Gründen solle daher die Aufstellung einer Vorkaufsrechtsatzung gemäß § 25 I Nr. 2 BauGB beschlossen werden.

 

Johannes Groppe teilt auf Nachfrage des Ratsherrn Heilemann mit, es handele sich hier um eine Satzung zur „Überbrückung“ des noch nicht gesetzlich geregelten Vorkaufsrechtes, künftig (ab Herbst) werde das Gesetz greifen und der Erlass weiterer Satzungen nicht mehr notwendig.

 

Zur Anfrage des Ratsherrn Steinhage teilt er mit, der Kommune obliege nicht automatisch ein gesetzliches Vorkaufsrecht, sondern nur dann, wenn das öffentliche Interesse überwiege oder ein Bebauungsplan dieses beinhalte.