Beschluss:
Der
Bauausschuss beschließt bei 1
Gegenstimme mehrheitlich, eine Vorkaufsrechtssatzung gemä3 § 25 Absatz 1
Nr. 2 BauGB entsprechend dem anliegenden Entwurf aufzustellen.
Johannes Groppe
erläutert den Sachverhalt lt. Vorlage, die Stadt Brakel plane den Erwerb der
„Alten Molkerei“ in Gehrden. Durch das Baulandmobilisierungsgesetz soll den
Gemeinden künftig ein Vorkaufsrecht für sogenannte „Schrottimmobilien“
eingeräumt werden, welches gesetzlich in § 24 BauGB verankert werden soll. Das
Gesetz befinde sich aktuell jedoch erst in der 1. Lesung im Bundestag, mit
einem Beschluss dieses Gesetztes durch den Bundesrat sei somit erst im Herbst
2021 zu rechnen. Aus den vorgenannten Gründen solle daher die Aufstellung einer
Vorkaufsrechtsatzung gemäß § 25 I Nr. 2 BauGB beschlossen werden.
Johannes Groppe
teilt auf Nachfrage des Ratsherrn Heilemann
mit, es handele sich hier um eine Satzung zur „Überbrückung“ des noch nicht
gesetzlich geregelten Vorkaufsrechtes, künftig (ab Herbst) werde das Gesetz
greifen und der Erlass weiterer Satzungen nicht mehr notwendig.
Zur Anfrage des Ratsherrn Steinhage teilt er mit, der Kommune obliege nicht automatisch ein
gesetzliches Vorkaufsrecht, sondern nur dann, wenn das öffentliche Interesse
überwiege oder ein Bebauungsplan dieses beinhalte.