Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt bei 1 Stimmenthaltung einstimmig, zwecks günstigerer Ausgestaltung der überbaubaren Grundstücksflächen zur Nachverdichtung der Wohnfunktion in diesem städtebaulichen Einzelfall den Bebauungsplan Nr. 10 - 4. Änderung „Heinefeld“ in der Kernstadt Brakel aufzustellen.
Vor Eintritt in die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt
erklärt sich Ratsherr Knobloch für
befangen und nimmt an der Beratung/Beschlussfassung nicht teil.
Bernd Bohnenberg
informiert über den Inhalt der Vorlage zur Bauvoranfrage „Neubau eines
Mehrfamilienwohnhauses (Petrus-Legge-Weg 21, Brakel-Kernstadt) im Bereich des
dort gültigen Bebauungsplans Nr. 10 -
2. Änderung „Heinefeld“ in der Kernstadt Brakel.
Die Ausgestaltung der überbaubaren Grundstücksfläche
werde im Hinblick auf die Baulinie für diesen Einzelfall als untypisch und
unzweckmäßig angesehen. Der Kreis Höxter sehe
allerdings die Grundzüge der Planung tangiert. Die Verwaltung unterstütze eine
entsprechende Planänderung, die die Situation der engen Baulinien entschärfen
würde.
Es werde sich dabei um einen sog. Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) handeln
(für Maßnahmen der Innenentwicklung, hier: Nachverdichtung zur Wohnfunktion),
dessen Planinhalte als Grundlage für das weitere Verfahren durch den Kreis
Höxter in Abstimmung mit der Verwaltung zu entwickeln sein werden.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Brakel werde nicht erforderlich.
Die anschließenden Anmerkungen der
Mitglieder im Hinblick auf Größe, Geschosshöhe sowie vorzuhaltende Parkfläche,
werden seitens der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Die Mitglieder des Bauausschusses bitten die Verwaltung, vor
Abwicklung des weiteren Planverfahrens eine entsprechend konkretisierte
Planvorstellung (Vorentwurf/Entwurf) im Bauausschuss vorzunehmen.
Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung