Bernd Bohnenberg
führt nochmals in den Sachverhalt ein, der Bauausschuss habe beschlossen, die
Bauleitpläne aufzustellen, sämtliche Beteiligungsschritte (Öffentlichkeit und
Behörden) seien ordnungsgemäß ausgewertet worden.
Die Offenlegung der Planentwürfe im sog. Parallelverfahren
habe anschließend zusammen mit der
herkömmlichen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange stattgefunden.
a. Beratung
von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
Westnetz GmbH
Es wird darauf
hingewiesen, dass sich innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets Gasleitungen des Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen,
die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb gefährden, dürften nicht
vorgenommen werden. Auch müsse
geprüft werden, ob im Zuge der
Ausbaumaßnahmen das Gasversorgungsnetz erweitert bzw. geändert werden müsse. Aus diesem Grund sei eine rechtzeitige Abstimmung/ Koordinierungsgespräch mit dem Baulastträger unter
vorheriger Übersendung aussagefähiger Ausbaupläne anzustreben. Bezüglich eventuell geplanter Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Plangebiet
seien die einschlägigen Bestimmungen zu beachten.
Die
Verwaltung schlage vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die
Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen spiele erst im
späteren Baugeschehen eine Rolle. Eine rechtzeitige Abstimmung hierzu werde
erfolgen.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH zu Gasleitungen
des Versorgungsnetzes innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets und der
darauf bezogenen Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der
Versorgungsanlagen aus vorgenannten
Gründen einstimmig zur Kenntnis.
Kreis Höxter
Dessen
Stellungnahme beinhalte folgende Punkte:
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs betrifft eine Kompensationsfläche
(schraffiert) bzgl. der Umwandlung von Dauergrünland in der Gemarkung Bellersen
(konkretes, noch im Baugenehmigungsverfahren befindliches Bauvorhaben im
Außenbereich, Anm. d. Red.). Vorhandene Kompensationsflächen seien
planungsrelevant. Bei zwingendem Bedarf sei der Zugriff, sofern der Artenschutz
nicht entgegensteht, zulässig. Hierfür wäre dann von der Stadt ein erneuter gleichwertiger
Ausgleich zu schaffen. Vorbehaltlich des Nachweises der ordnungsgemäßen,
gemeinwohlverträglichen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers
bestehen aus abwasserrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen das
geplante Vorhaben. Das
anfallende Niederschlagswasser ist ortsnah zu versickern, zu verrieseln
oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten.
Die
Verwaltung schlage vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
(Erster Punkt)
Die betreffenden Flächen sollen im Rahmen eines konkreten
privaten Bauvorhabens der Kompensation des damit verbundenen Eingriffs in Natur
und Landschaft dienen. Dies wurde der Stadtverwaltung im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens nicht mitgeteilt. Sowohl aus eigentumsrechtlicher Sicht
als im Zuge des laufenden Baugenehmigungsverfahrens werden diese Flächen
allerdings nicht zum Tragen kommen, da der Antragsteller mit der
Baugenehmigungsbehörde nach einer alternativen Lösung für die
Kompensationsflächen suchen muss (nach telefonischen Rücksprachen der
Verwaltung mit dem Kreis Höxter, u.a. der Abt. Bauen, Fr. Kalkhardt). Die Belange der Bauleitplanung
gehen denen aus einem schwebenden Bauantragsverfahren vor.
(Zweiter
Punkt) Der Nachweis der ordnungsgemäßen, gemeinwohlverträglichen
Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers werde auf Planungsebene abschließend
in der Planbegründung geführt.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zur Betroffenheit
des Bebauungsplangebiets von einer Kompensationsfläche im Zuge eines konkreten,
noch im Baugenehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhabens sowie zum Nachweis
einer ordnungsgemäßen, gemeinwohlverträglichen Beseitigung des anfallenden
Niederschlagswassers aus vorgenannten Gründen einstimmig zur Kenntnis.
b. Feststellungsbeschluss
Beschluss:
Der
Bauausschuss schlägt dem Rat einstimmig
vor, den Entwurf zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel
durch abschließenden Beschluss festzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt,
nach Einholung der Genehmigung der Bezirksregierung Detmold die Verbindlichkeit
dieser Planänderung herbeizuführen.
c. Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der
Bauausschuss schlägt dem Rat einstimmig
vor, den
Bebauungsplan Nr. 6 „Neue Wohnbaufläche“ im Stadtbezirk Brakel-Bökendorf gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu
beschließen.
Der räumliche Geltungsbereich liegt im Westen der Ortschaft Bökendorf unmittelbar südlich der
August-von-Haxthausen-Straße.
Er ist
Teil der Gemarkung Bökendorf und
umfasst in der Flur 6 die Flurstücke
108 tlw., 164 und 165 sowie 6/2
tlw.
d. Zusammenfassende
Erklärung
Beschluss:
Der
Bauausschuss beschließt einstimmig
die zusammenfassende Erklärung.
Gemäß
gültigem Baugesetzbuch, § 6a Abs. 1, soll die sog. „zusammenfassende Erklärung“
die Flächennutzungsplanänderung nach
Abschluss des Planverfahrens mit einer Art Wegweiser für das vollendete Sach-
und Planverfahren versehen, der ebenso zu jedermanns Einsicht bereitgehalten
werden muss wie der Plan selbst nebst Begründung. Der Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB bedarf keiner
zusammenfassenden Erklärung.
Die zusammenfassende Erklärung hat dabei keine Bedeutung für die Wirksamkeit des Plans, sie wird lediglich
den Gremien bekannt gegeben (Kenntnisnahme ohne Beschluss ausreichend).