Sitzung: 10.03.2021 Bauausschuss
Beschluss: CDU-Antrag mehrheitlich, Beschluss 2 und 3 einstimmig
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2
Vorlage: 0156/2020-2025
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig, den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 36 „Wohnanlage
Bohenkamp“ in der Kernstadt Brakel öffentlich auszulegen.
StBR
Groppe gibt einen chronologischen
Überblick in der Angelegenheit.
Er erläutert, das Büro Wiltschut sei in seiner
Begutachtung der Entwässerung (Versickerung des Niederschlagswassers) zu einem
positiven Ergebnis gekommen,
das zur Verifizierung beschlossene weitere Gutachten des Büro Gröblinghoff habe
anschließend ein negatives Ergebnis geliefert und die Versickerungsfähigkeit
des Plangebiets bestritten.
Die daraufhin abschließende Referenzierung
durch BBU (Dr. Schubert) bestätigte die Aussagen aus dem ersten Gutachten. StBR
Groppe erklärt, auch der Kreis
Höxter halte an seinen positiven Aussagen zur Entwässerung fest.
Er empfiehlt daher seitens der Verwaltung, die nachfolgenden Äußerungen aus der Öffentlichkeit
zurückzuweisen.
Folgende Äußerungen haben sich aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben:
a. Erneute Beratung
von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
-
Anwohner der Bahnhofstraße: Es werden
Bedenken hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit im Projektgebiet geäußert.
Keiner wolle Wasser im Keller haben, und gegen die betroffenen Anwohner könne
eine Durchsetzung des Bauprojekts nicht erreicht werden, falls die im Rahmen
der Bebauungsplanung dargelegte Versickerung nicht funktionieren sollte. Er
bittet um vernünftiges, maßstäbliches Vorgehen bei der Bebauung des Areals. Er
ist zudem der Meinung, dass die Schmutz- und Oberflächenwasser-Problematik
zusammenhinge. Noch 2013 sei in einem anderen Zusammenhang von der Verwaltung
dargelegt worden, es könne auf dem Gelände nicht gebaut werden, erst sei der
Siechenbach zu ertüchtigen. Ein besserer Hochwasserschutz sei anzustreben.
-
Anwohner des „Bohenkamps“: Es wird die
Versickerungsfähigkeit der Böden im Areal aufgrund ihrer grundsätzlichen Nässe
bezweifelt. Das Gutachten zum Oberflächenwasserabfluss sei fehlerhaft.
-
Es wird angeregt, die südlichen,
unbebauten Grundstücke (Hintergrundstücke Driburger Straße) sollten in den
Bebauungsplan einbezogen werden, um hierfür eine auf das betreffende Plangebiet
abgestimmte künftige Bebauung zu ermöglichen.
StBR
Groppe teilt anschließend mit, die
Investoren haben bereits signalisiert, die Gebäude mit Gründächern versehen zu
wollen, eine Rigole und Überlaufbecken zur Versickerung auf den Freiflächen des
Geländes einzuplanen, so dass eine zusätzliche Belastung des Siechenbaches
nicht erfolgen werde.
Ratsherr
Oeynhausen bezieht nachfolgend
Stellung. Der Schutz der Anlieger habe in jedem Fall oberste Priorität, ein
derartiges Projekt bedeute allerdings auch eine große Bereicherung für die
Stadt. Die Politik sei somit beiden Seiten gegenüber verpflichtet und daher
habe es bereits sehr viele Gespräche gegeben, um einen Lösungsansatz zu finden.
Problematisch sei, dass die verschiedenen Gutachten unterschiedliche Ergebnisse
geliefert hätten. Seine Fraktion befürworte in jedem Fall eine Grünbedachung
und die Versickerung durch großzügig angelegte Rigolen. Daher stelle die
CDU-Fraktion den nachfolgenden Antrag:
Antrag CDU:
Der
Bauausschuss nimmt die Bedenken und Anregungen der Anwohner der Bahnhofstraße
und des Bohnenkamps zur Kenntnis. Vorbehaltlich nachfolgender Maßgaben wird dem
Bebauungsplanverfahren zugestimmt:
1.
Zur
Bebauung:
Die Höhe der Bebauung soll auf maximal
11,50 Meter begrenzt werden.
Der für die Höhenangabe relevante
Nullpunkt wird für jedes Gebäude in der Hauptfassadenmitte auf Oberkante des
vorhandenen Straßenniveaus festgelegt.
2.
Zur
Versickerung:
Für die Gebäude wird ein Gründach mit
höchstmöglichem Wasserspeichervermögen festgelegt, damit der größte Teil an
Regenwasser auf dem Dach verbleibt. Einfamilienhäuser sind davon ausgenommen.
Ebenso sollen die Rigolen größtmöglich dimensioniert werden, um eine langsame
Versickerung zu ermöglichen. Zusätzlich sollen im Gelände Regenrückhaltemulden
ausgestaltet werden. Ein entsprechendes hydraulisches Gutachten mit
Regenwasserrückhaltevermögen im Dach und anschließender Versickerung in Rigolen
ist im Planungsverfahren nachzuweisen.
3.
Zur
Gestaltung:
Der Bauausschuss behält sich die
Mitsprache bei der Gestaltung der Gebäude und deren Platzierung im Gelände vor.
4.
Zur
Nutzung:
Eine Ansiedlung von Gewerbe und
Dienstleistung soll ausgeschlossen sein. Ausgenommen sind Angebote, die der
Betreuung von Menschen mit Handikap und älteren Menschen mit Betreuungsbedarf
dienen. (Zum Beispiel Tagespflege)
Ratsherr
Holtemeyer übt Kritik an den sich
ständig ändernden Festlegungen und Vorgaben für die Investoren. Er appelliert
in der Angelegenheit nun endlich zu einer vernünftigen Lösung und
Beschlussfassung zu gelangen.
Ratsherr
Knobloch empfiehlt unbedingt
zukunftsweisend zu agieren und den drohenden Klimawandel nicht außer Acht zu
lassen, daher sollten die Investoren die ökologischen Aspekte unbedingt
hervorheben. Er regt in diesem Zusammenhang nochmals an, unbedingt das gesamte
Stadtgebiet auch im Hinblick auf mögliche weitere Bebauungen in Augenschein zu
nehmen.
Ratsherr
Simon merkt an, bis dato seien viele
Gespräche mit den Anliegern geführt worden und den Investoren sei zudem viel
abgerungen worden. Er sieht in dem vorgestellten Antrag den richtigen Weg, die
Angelegenheit nun weiter angehen zu können.
Die
Vorsitzende Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger
hätte sich im Vorfeld mehr parteiübergreifende Zusammenarbeit und Beratung in
der Angelegenheit gewünscht.
Die
Sitzung wird anschließend
einvernehmlich für 10 Minuten (19:50 Uhr bis 20:00 Uhr) unterbrochen, um den anwesenden Zuhörern kurz Gelegenheit zur
Äußerung zu bieten.
Zur Anfrage eines
Zuhörers, ob die Gutachten ebenfalls seitens der Bevölkerung eingesehen werden
können teilt StBR Groppe mit, diese
können als Anlage zum Bebauungsplan während der Offenlegung von Jedermann
eingesehen werden.
Darüber hinaus wird
Kritik erhoben, dass laut den geologischen Daten eine Versickerung in diesem
Bereich nicht möglich sei.
Im Hinblick auf den bereits
vorgetragenen Antrag der CDU-Fraktion stellt sich innerhalb des Ausschusses
noch die Frage, in wie weit derartige Vorgaben überhaupt im Bebauungsplan
verankert werden können.
Bürgermeister Temme nimmt hier kurz Stellung und
teilt mit, dass der Rat als Satzungsgeber bestimmte Vorgaben machen kann, so
ist beispielsweise die Gebäudehöhe ein Bestandteil der Satzung.
Vor der Abstimmung über den
Antrag der CDU-Fraktion wird die Sitzung
nochmals einvernehmlich für 5 Minuten unterbrochen
(20:15 Uhr bis 20:20 Uhr), damit die Fraktionen sich beraten können.
Beschluss:
Der
Bauausschuss stimmt dem Antrag der
CDU-Fraktion bei 2 Gegenstimmen
mehrheitlich zu und beschließt wie folgt:
Der
Bauausschuss nimmt die Bedenken und Anregungen der Anwohner der Bahnhofstraße
und des Bohnenkamps zur Kenntnis. Vorbehaltlich nachfolgender Maßgaben wird dem
Bebauungsplanverfahren zugestimmt:
1. Zur Bebauung:
Die Höhe der Bebauung soll auf maximal
11,50 Meter begrenzt werden. Der für die Höhenangabe relevante Nullpunkt wird für
jedes Gebäude in der Hauptfassadenmitte auf Oberkante des vorhandenen
Straßenniveaus festgelegt.
2. Zur Versickerung:
Für die Gebäude wird ein Gründach mit
höchstmöglichem Wasserspeichervermögen festgelegt, damit der größte Teil an
Regenwasser auf dem Dach verbleibt. Einfamilienhäuser sind davon ausgenommen.
Ebenso sollen die Rigolen größtmöglich dimensioniert werden, um eine langsame
Versickerung zu ermöglichen. Zusätzlich sollen im Gelände Regenrückhaltemulden
ausgestaltet werden.
Ein entsprechendes hydraulisches
Gutachten mit Regenwasserrückhaltevermögen im Dach und anschließender
Versickerung in Rigolen ist im Planungsverfahren nachzuweisen.
3. Zur Gestaltung:
Der Bauausschuss behält sich die
Mitsprache bei der Gestaltung der Gebäude und deren Platzierung im Gelände vor.
4. Zur Nutzung:
Eine Ansiedlung von Gewerbe und
Dienstleistung soll ausgeschlossen sein. Ausgenommen sind Angebote, die der
Betreuung von Menschen mit Handikap und älteren Menschen mit Betreuungsbedarf
dienen. (Zum Beispiel Tagespflege)
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die
Äußerung zur Einbeziehung auch der südlichen, unbebauten Grundstücke
(Hintergrundstücke Driburger Straße) in dieses Bebauungsplanverfahren einstimmig zur Kenntnis. Vorbehaltlich
einer positiven gutachterlichen Aussage zur Regenentwässerungsmöglichkeit soll
die zusätzliche Fläche Planbestandteil werden.
b. Offenlegungsbeschluss