Beschluss: CDU-Antrag mehrheitlich, Beschluss 2 und 3 einstimmig

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 36 „Wohnanlage Bohenkamp“ in der Kernstadt Brakel öffentlich auszulegen.

 


 

StBR Groppe gibt einen chronologischen Überblick in der Angelegenheit.

 

Er erläutert, das Büro Wiltschut sei in seiner Begutachtung der Entwässerung (Versickerung des Niederschlagswassers) zu einem positiven Ergebnis gekommen, das zur Verifizierung beschlossene weitere Gutachten des Büro Gröblinghoff habe anschließend ein negatives Ergebnis geliefert und die Versickerungsfähigkeit des Plangebiets bestritten.

Die daraufhin abschließende Referenzierung durch BBU (Dr. Schubert) bestätigte die Aussagen aus dem ersten Gutachten. StBR Groppe erklärt, auch der Kreis Höxter halte an seinen positiven Aussagen zur Entwässerung fest.

Er empfiehlt daher seitens der Verwaltung, die nachfolgenden Äußerungen aus der Öffentlichkeit zurückzuweisen.

 

Folgende Äußerungen haben sich aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben:

 

 

a.  Erneute Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

-      Anwohner der Bahnhofstraße: Es werden Bedenken hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit im Projektgebiet geäußert. Keiner wolle Wasser im Keller haben, und gegen die betroffenen Anwohner könne eine Durchsetzung des Bauprojekts nicht erreicht werden, falls die im Rahmen der Bebauungsplanung dargelegte Versickerung nicht funktionieren sollte. Er bittet um vernünftiges, maßstäbliches Vorgehen bei der Bebauung des Areals. Er ist zudem der Meinung, dass die Schmutz- und Oberflächenwasser-Problematik zusammenhinge. Noch 2013 sei in einem anderen Zusammenhang von der Verwaltung dargelegt worden, es könne auf dem Gelände nicht gebaut werden, erst sei der Siechenbach zu ertüchtigen. Ein besserer Hochwasserschutz sei anzustreben.

-      Anwohner des „Bohenkamps“: Es wird die Versickerungsfähigkeit der Böden im Areal aufgrund ihrer grundsätzlichen Nässe bezweifelt. Das Gutachten zum Oberflächenwasserabfluss sei fehlerhaft.

-      Es wird angeregt, die südlichen, unbebauten Grundstücke (Hintergrundstücke Driburger Straße) sollten in den Bebauungsplan einbezogen werden, um hierfür eine auf das betreffende Plangebiet abgestimmte künftige Bebauung zu ermöglichen.

 

StBR Groppe teilt anschließend mit, die Investoren haben bereits signalisiert, die Gebäude mit Gründächern versehen zu wollen, eine Rigole und Überlaufbecken zur Versickerung auf den Freiflächen des Geländes einzuplanen, so dass eine zusätzliche Belastung des Siechenbaches nicht erfolgen werde.

 

Ratsherr Oeynhausen bezieht nachfolgend Stellung. Der Schutz der Anlieger habe in jedem Fall oberste Priorität, ein derartiges Projekt bedeute allerdings auch eine große Bereicherung für die Stadt. Die Politik sei somit beiden Seiten gegenüber verpflichtet und daher habe es bereits sehr viele Gespräche gegeben, um einen Lösungsansatz zu finden. Problematisch sei, dass die verschiedenen Gutachten unterschiedliche Ergebnisse geliefert hätten. Seine Fraktion befürworte in jedem Fall eine Grünbedachung und die Versickerung durch großzügig angelegte Rigolen. Daher stelle die CDU-Fraktion den nachfolgenden Antrag:

 

Antrag CDU:

Der Bauausschuss nimmt die Bedenken und Anregungen der Anwohner der Bahnhofstraße und des Bohnenkamps zur Kenntnis. Vorbehaltlich nachfolgender Maßgaben wird dem Bebauungsplanverfahren zugestimmt:

 

1.   Zur Bebauung:

Die Höhe der Bebauung soll auf maximal 11,50 Meter begrenzt werden.

Der für die Höhenangabe relevante Nullpunkt wird für jedes Gebäude in der Hauptfassadenmitte auf Oberkante des vorhandenen Straßenniveaus festgelegt.

 

2.   Zur Versickerung:

Für die Gebäude wird ein Gründach mit höchstmöglichem Wasserspeichervermögen festgelegt, damit der größte Teil an Regenwasser auf dem Dach verbleibt. Einfamilienhäuser sind davon ausgenommen. Ebenso sollen die Rigolen größtmöglich dimensioniert werden, um eine langsame Versickerung zu ermöglichen. Zusätzlich sollen im Gelände Regenrückhaltemulden ausgestaltet werden. Ein entsprechendes hydraulisches Gutachten mit Regenwasserrückhaltevermögen im Dach und anschließender Versickerung in Rigolen ist im Planungsverfahren nachzuweisen.

 

3.   Zur Gestaltung:

Der Bauausschuss behält sich die Mitsprache bei der Gestaltung der Gebäude und deren Platzierung im Gelände vor.

 

4.   Zur Nutzung:

Eine Ansiedlung von Gewerbe und Dienstleistung soll ausgeschlossen sein. Ausgenommen sind Angebote, die der Betreuung von Menschen mit Handikap und älteren Menschen mit Betreuungsbedarf dienen. (Zum Beispiel Tagespflege)

 

Ratsherr Holtemeyer übt Kritik an den sich ständig ändernden Festlegungen und Vorgaben für die Investoren. Er appelliert in der Angelegenheit nun endlich zu einer vernünftigen Lösung und Beschlussfassung zu gelangen.

 

Ratsherr Knobloch empfiehlt unbedingt zukunftsweisend zu agieren und den drohenden Klimawandel nicht außer Acht zu lassen, daher sollten die Investoren die ökologischen Aspekte unbedingt hervorheben. Er regt in diesem Zusammenhang nochmals an, unbedingt das gesamte Stadtgebiet auch im Hinblick auf mögliche weitere Bebauungen in Augenschein zu nehmen.

 

Ratsherr Simon merkt an, bis dato seien viele Gespräche mit den Anliegern geführt worden und den Investoren sei zudem viel abgerungen worden. Er sieht in dem vorgestellten Antrag den richtigen Weg, die Angelegenheit nun weiter angehen zu können.

 

Die Vorsitzende Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger hätte sich im Vorfeld mehr parteiübergreifende Zusammenarbeit und Beratung in der Angelegenheit gewünscht.

 

Die Sitzung wird anschließend einvernehmlich für 10 Minuten (19:50 Uhr bis 20:00 Uhr) unterbrochen, um den anwesenden Zuhörern kurz Gelegenheit zur Äußerung zu bieten.

 

Zur Anfrage eines Zuhörers, ob die Gutachten ebenfalls seitens der Bevölkerung eingesehen werden können teilt StBR Groppe mit, diese können als Anlage zum Bebauungsplan während der Offenlegung von Jedermann eingesehen werden.

 

Darüber hinaus wird Kritik erhoben, dass laut den geologischen Daten eine Versickerung in diesem Bereich nicht möglich sei.

 

Im Hinblick auf den bereits vorgetragenen Antrag der CDU-Fraktion stellt sich innerhalb des Ausschusses noch die Frage, in wie weit derartige Vorgaben überhaupt im Bebauungsplan verankert werden können.

 

Bürgermeister Temme nimmt hier kurz Stellung und teilt mit, dass der Rat als Satzungsgeber bestimmte Vorgaben machen kann, so ist beispielsweise die Gebäudehöhe ein Bestandteil der Satzung.

 

Vor der Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion wird die Sitzung nochmals einvernehmlich für 5 Minuten unterbrochen (20:15 Uhr bis 20:20 Uhr), damit die Fraktionen sich beraten können.

 

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich zu und beschließt wie folgt:

 

Der Bauausschuss nimmt die Bedenken und Anregungen der Anwohner der Bahnhofstraße und des Bohnenkamps zur Kenntnis. Vorbehaltlich nachfolgender Maßgaben wird dem Bebauungsplanverfahren zugestimmt:

 

1.   Zur Bebauung:

Die Höhe der Bebauung soll auf maximal 11,50 Meter begrenzt werden. Der für die Höhenangabe relevante Nullpunkt wird für jedes Gebäude in der Hauptfassadenmitte auf Oberkante des vorhandenen Straßenniveaus festgelegt.

 

2.   Zur Versickerung:

Für die Gebäude wird ein Gründach mit höchstmöglichem Wasserspeichervermögen festgelegt, damit der größte Teil an Regenwasser auf dem Dach verbleibt. Einfamilienhäuser sind davon ausgenommen. Ebenso sollen die Rigolen größtmöglich dimensioniert werden, um eine langsame Versickerung zu ermöglichen. Zusätzlich sollen im Gelände Regenrückhaltemulden ausgestaltet werden.

Ein entsprechendes hydraulisches Gutachten mit Regenwasserrückhaltevermögen im Dach und anschließender Versickerung in Rigolen ist im Planungsverfahren nachzuweisen.

 

3.   Zur Gestaltung:

Der Bauausschuss behält sich die Mitsprache bei der Gestaltung der Gebäude und deren Platzierung im Gelände vor.

 

4.   Zur Nutzung:

Eine Ansiedlung von Gewerbe und Dienstleistung soll ausgeschlossen sein. Ausgenommen sind Angebote, die der Betreuung von Menschen mit Handikap und älteren Menschen mit Betreuungsbedarf dienen. (Zum Beispiel Tagespflege)

 

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Äußerung zur Einbeziehung auch der südlichen, unbebauten Grundstücke (Hintergrundstücke Driburger Straße) in dieses Bebauungsplanverfahren einstimmig zur Kenntnis. Vorbehaltlich einer positiven gutachterlichen Aussage zur Regenentwässerungsmöglichkeit soll die zusätzliche Fläche Planbestandteil werden.

 

 

b. Offenlegungsbeschluss